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Startseite/Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungs- und Verkaufsbedingungen

Diese Übersetzung dient nur zur Information. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die französische Fassung.

  • Upsellr — Version 2.0
  • Gültig ab dem 15. September 2026
  1. Präambel
  2. TEIL 1 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  3. TEIL 2 — DIE DIENSTE
  4. TEIL 3 — DATEN UND GEISTIGES EIGENTUM
  5. TEIL 4 — FINANZIELLE BEDINGUNGEN
  6. TEIL 5 — VERTRAGSENDE
  7. TEIL 6 — HAFTUNG
  8. TEIL 7 — SONSTIGE BESTIMMUNGEN
  9. ANHANG 1 — Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und zur Nutzung von KI
  10. ANHANG 2 — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Präambel

Die Plattform Upsellr wird betrieben von der Upsellr SAS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) mit einem Grundkapital von 1 075 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Cannes unter der Nummer 930 942 164, mit Sitz in 200 chemin de Meayne, 06550 La Roquette-sur-Siagne, Frankreich, USt-IdNr. FR79930942164 („Upsellr“).

Upsellr betreibt eine online zugängliche Softwareplattform, die es Handelsunternehmen ermöglicht, ihre Produktdaten mithilfe von Agenten auf Basis künstlicher Intelligenz zu erfassen, zu strukturieren, anzureichern, zu generieren und zu verbreiten.

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) fassen in einem einzigen Dokument die Regeln für den Zugang zur Plattform und deren Nutzung sowie die geltenden Geschäftsbedingungen zusammen. Sie umfassen zwei Anhänge, die ihren integralen Bestandteil bilden: Anhang 1 — Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und zur Nutzung von KI und Anhang 2 — Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie ersetzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Version 1 von Upsellr.

Die Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer. Sie werden Verbrauchern im Sinne des anwendbaren Rechts nicht angeboten.


TEIL 1 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 — Begriffsbestimmungen

Die nachstehenden Begriffe haben, wenn sie mit großem Anfangsbuchstaben verwendet werden, im Singular wie im Plural die folgende Bedeutung.

  • Agent: eine auf Technologien der künstlichen Intelligenz beruhende Softwarekomponente der Plattform, die Aufgaben im Auftrag des Kunden ausführt, wie Marcus, Clara, Lily oder Otto, sowie jeder Spezialist.
  • Bestellformular: jedes Angebot, jede Bestellung oder jeder Einzelvertrag, die bzw. der zwischen Upsellr und dem Kunden unterzeichnet wird, insbesondere für das Angebot Enterprise.
  • Kanal: ein in der Plattform konfiguriertes Verbreitungsziel (Onlineshop, Marktplatz, Exportdatei, Feed) mit seiner Taxonomie, seinem Template, seinen Regeln und seinen Sprachen.
  • Kunde: die juristische Person oder die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnde natürliche Person, die ein Konto eröffnet und die Dienste abonniert, unabhängig vom Plan.
  • Konto: der Bereich der Organisation des Kunden auf der Plattform, dem seine Nutzer, seine Daten, sein Plan und sein Credit-Guthaben zugeordnet sind.
  • Konnektor: eine technische Schnittstelle, die es der Plattform ermöglicht, Daten aus einem Drittsystem zu lesen oder in ein Drittsystem zu schreiben, zum Beispiel ein CMS, ein PIM oder einen Marktplatz. Eine Instanz bezeichnet eine bestimmte Verbindung des Kontos mit einem bestimmten Drittsystem.
  • Generierte Inhalte: alle Inhalte, die von der Plattform oder von einem Agenten auf Grundlage der Kundendaten oder der Anweisungen des Kunden erzeugt werden, insbesondere Titel, Beschreibungen, FAQ, Attribute, Metadaten, semantische Auszeichnungen, Übersetzungen, Kategorisierungen, Berichte, Empfehlungen sowie bearbeitete oder generierte Bilder.
  • Credit: Maßeinheit für die von den Agenten ausgeführte Arbeit, die gemäß Artikel 22 abgerechnet wird.
  • Kundendaten: sämtliche Daten, Dateien, Inhalte und Informationen, die vom Kunden oder in seinem Auftrag in die Plattform importiert, hochgeladen, eingegeben, synchronisiert oder übermittelt werden, einschließlich der Daten aus seinen Quellen und Konnektoren, sowie die Generierten Inhalte.
  • Technische Daten: Daten über den Betrieb, die Leistung, die Sicherheit und die Nutzung der Plattform, mit Ausnahme des Inhalts der Kundendaten.
  • Master Data: der strukturierte Datenbestand der Produkte des Kunden in der Plattform, mit den Feldwerten und ihrer Herkunft.
  • Plan: das vom Kunden gewählte Zugangsmodell zu den Diensten (Free, Core, Scale, Enterprise oder jedes andere angebotene Modell) mit seinen Funktionen, seinen Beschränkungen und seinen enthaltenen Credits.
  • Plattform: die als SaaS zugängliche Softwarelösung Upsellr, einschließlich der Webanwendung, der Agenten, der Konnektoren, der Integrationsmodule, der API, der Webhooks, der Dokumentation und ihrer Aktualisierungen.
  • Richtlinie zur akzeptablen Nutzung: die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und zur Nutzung von KI in Anhang 1 dieser Bedingungen.
  • Veröffentlichung: das Schreiben von Generierten Inhalten oder Daten des Kunden in ein Drittsystem mittels eines Konnektors.
  • Dienste: der Zugang zur Plattform und sämtliche damit verbundenen Leistungen, die Upsellr im Rahmen dieser Bedingungen erbringt.
  • Quelle: jeder Ursprung von Daten, mit denen die Plattform gespeist wird: Datei, Dateiordner, Instanz im Lesemodus, manuelle Eingabe oder Erfassung im Web.
  • Spezialist: ein optionaler Agent, der im Rahmen eines Zusatzabonnements angeboten wird und über einen im Angebot festgelegten wiederkehrenden Leistungsumfang verfügt.
  • Nutzer: jede natürliche Person, die vom Kunden zum Zugriff auf sein Konto berechtigt ist.
  • Workflow: eine konfigurierte Abfolge von Schritten, die von der Engine der Plattform ausgeführt und manuell, durch einen Agenten, nach einem Zeitplan oder per Webhook ausgelöst wird.

Artikel 2 — Gegenstand und Vertragsdokumente

2.1. Diese Bedingungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen Upsellr die Dienste für den Kunden erbringt und unter welchen Voraussetzungen der Kunde sie nutzt und bezahlt.

2.2. Der Vertrag zwischen Upsellr und dem Kunden (der „Vertrag“) besteht in absteigender Rangfolge aus den folgenden Dokumenten:

  1. dem etwaigen Bestellformular, ausschließlich hinsichtlich seiner besonderen Bestimmungen;
  2. dem Auftragsverarbeitungsvertrag in Anhang 2 („AVV“);
  3. dem Hauptteil dieser Bedingungen;
  4. der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung in Anhang 1;
  5. der Beschreibung der Pläne und der Credit-Verbrauchstabelle, die zum Zeitpunkt des Abschlusses oder der Verlängerung auf der Website upsellr.io oder in der Plattform veröffentlicht sind.

Im Falle eines Widerspruchs hat das ranghöhere Dokument Vorrang. Der AVV hat jedoch hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten Vorrang vor jedem anderen Dokument.

2.3. Die Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn sie Upsellr mitgeteilt werden, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich angenommen.

2.4. Die Datenschutz- und Cookie-Richtlinie von Upsellr, die die von Upsellr als Verantwortlicher durchgeführten Verarbeitungen sowie die Verwendung von Cookies und Trackern beschreibt, wird dem Kunden zur Information zur Kenntnis gebracht.

Artikel 3 — Annahme und Unternehmereigenschaft

3.1. Der Kunde nimmt die Bedingungen an:

  • bei der Erstellung des Kontos durch Anklicken der Registrierungsschaltfläche, auch wenn er sich über einen externen Identitätsanbieter (Google, Microsoft oder einen anderen Authentifizierungsdienst) registriert, nachdem er in unmittelbarer Nähe dieser Schaltfläche darauf hingewiesen wurde, dass diese Handlung die Annahme der Bedingungen bewirkt;
  • beim erstmaligen Abschluss eines kostenpflichtigen Plans durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens, wobei sich diese Annahme ausdrücklich auf die Bedingungen in ihrer Gesamtheit erstreckt, einschließlich der Artikel 24, 31 und 39;
  • oder durch Unterzeichnung eines Bestellformulars.

Die Annahme wird mit einem Zeitstempel versehen und von Upsellr zusammen mit der angenommenen Fassung der Bedingungen aufbewahrt.

3.2. Die Person, die die Bedingungen annimmt, erklärt, befugt zu sein, die Einheit, für die sie handelt, zu verpflichten. Handelt sie für eine Gesellschaft, so ist diese Gesellschaft der Kunde.

3.3. Der Kunde erklärt, zu Zwecken zu handeln, die seiner gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Die Bestimmungen des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation) und die Verbraucherschutzgesetze jeder anderen Rechtsordnung finden auf den Vertrag keine Anwendung.

3.4. Der Kunde erklärt, mindestens 18 Jahre alt zu sein oder durch volljährige Vertreter zu handeln.

Artikel 4 — Änderung der Bedingungen

4.1. Upsellr kann die Bedingungen weiterentwickeln, insbesondere um der Entwicklung der Dienste, der Rechtsvorschriften oder der Rechtsprechung Rechnung zu tragen.

4.2. Jede wesentliche Änderung wird dem Kunden mindestens zehn (10) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder in der Plattform mitgeteilt. Lehnt der Kunde die Änderung ab, kann er sein Abonnement mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; verfügt er über ein im Voraus bezahltes Jahresabonnement, wird ihm der Anteil des Abonnementpreises erstattet, der auf den nach diesem Zeitpunkt verbleibenden Zeitraum entfällt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach diesem Zeitpunkt gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.

4.3. Änderungen, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung erforderlich sind, oder unwesentliche Änderungen (Korrekturen, Klarstellungen, Hinzufügung von Funktionen) können mit einer kürzeren Frist oder auch sofort wirksam werden.

4.4. Die Bestimmungen eines laufenden Bestellformulars können nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert werden.


TEIL 2 — DIE DIENSTE

Artikel 5 — Beschreibung der Dienste

5.1. Umfang. Je nach abgeschlossenem Plan ermöglicht die Plattform dem Kunden insbesondere:

  • Produktdaten aus Dateien, Archiven, Dokumenten, Bildern und verbundenen Systemen zu importieren und sie anhand von Kennungen (EAN, UPC, SKU, MPN) abzugleichen;
  • Master Data aufzubauen und zu verwalten, mit der Herkunft jedes Werts;
  • seine Produktdaten durch Agenten anreichern zu lassen, insbesondere auf Grundlage von Websuchen, Dokumenten und Bildern;
  • Inhalte zu generieren, die an jeden Kanal und jede Sprache angepasst sind, einschließlich semantischer Auszeichnungen für Suchmaschinen und KI-gestützte Antwortmaschinen;
  • Produktmedien zu bearbeiten, zu optimieren, zu speichern und auszuliefern;
  • seine Daten zu exportieren und seine Inhalte in Drittsysteme zu veröffentlichen;
  • Workflows zu konfigurieren, Projekte durchzuführen und die Plattform im Dialog mit den Agenten zu steuern;
  • je nach Plan auf eine API und auf Webhooks zuzugreifen.

5.2. Beschreibung der Pläne. Die Funktionen, Beschränkungen (Anzahl der Shops, Kanäle, Marktplätze, Konnektoren, Nutzer, Kontingente für die Medienauslieferung, API-Zugang) und enthaltenen Credits jedes Plans sind auf der Preisseite der Website upsellr.io, in der Plattform oder im Bestellformular beschrieben. Diese Beschreibung ist in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses oder der Verlängerung geltenden Fassung Bestandteil des Vertrags.

5.3. Spezialisten. Der Kunde kann Spezialisten im Rahmen eines Zusatzabonnements hinzufügen. Jeder Spezialist umfasst den in seinem Angebot beschriebenen wiederkehrenden Leistungsumfang; Aktionen, die über diesen Leistungsumfang hinaus durchgeführt werden, verbrauchen Credits.

5.4. Angekündigte Funktionen. Funktionen, die als „demnächst“ oder „in Kürze verfügbar“ dargestellt werden oder in einer Roadmap erscheinen, werden nur zur Information mitgeteilt. Sie stellen keine Lieferzusage dar und dürfen nicht die Grundlage für die Entscheidung zum Abschluss bilden.

5.5. Beta-Funktionen. Bestimmte Funktionen können als Beta-Version, im Vorabzugang oder als Vorschauversion angeboten werden. Sie werden ohne Gewähr („wie besehen“) bereitgestellt, ohne Zusage hinsichtlich Verfügbarkeit oder Fortführung, und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Upsellr haftet für sie nicht, vorbehaltlich Artikel 31.4.

5.6. Weiterentwicklung der Dienste. Upsellr verbessert die Plattform fortlaufend und kann ihre Funktionen, ihre Benutzeroberfläche oder die zugrunde liegenden Technologien ändern. Entfällt durch eine Weiterentwicklung während eines Jahresabonnements eine wesentliche Funktion des abgeschlossenen Plans ohne Ersatzlösung, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, sein Abonnement innerhalb von dreißig (30) Tagen nach diesem Wegfall zu kündigen und die Erstattung des Abonnementpreises zu verlangen, der auf den verbleibenden Zeitraum entfällt.

Artikel 6 — Art der Technologien der künstlichen Intelligenz

6.1. Die Agenten beruhen auf Modellen der künstlichen Intelligenz, insbesondere auf großen Sprachmodellen, die von Dritten bereitgestellt werden und zum Zeitpunkt dieser Bedingungen über das Gateway Vercel AI Gateway zugänglich sind, sowie auf von Upsellr entwickelten Verarbeitungen. Upsellr wählt, kombiniert und ersetzt diese Modelle und ihre Anbieter nach freiem Ermessen. Upsellr haftet weder für das Verhalten dieser Modelle noch für Änderungen, Verschlechterungen oder Unterbrechungen, die von ihren Anbietern beschlossen werden.

6.2. Der Kunde erkennt an, dass:

  • die Ergebnisse von Modellen der künstlichen Intelligenz probabilistisch sind und ungenau, unvollständig, veraltet oder verzerrt sein können, selbst wenn sie mit Bestimmtheit dargestellt werden;
  • zwei identische Ausführungen unterschiedliche Ergebnisse liefern können;
  • im Web erfasste Informationen von Dritten stammen und fehlerhaft sein können;
  • die Generierten Inhalte weder eine rechtliche, regulatorische, steuerliche oder kaufmännische Beratung noch eine Gewähr für Rechtskonformität, Platzierung in Suchmaschinen oder kommerziellen Erfolg darstellen.

6.3. Upsellr kann Mechanismen einsetzen, die die Zuverlässigkeit der Ergebnisse verbessern sollen, wie die Nachverfolgbarkeit der Herkunft von Werten, Prüfungen von Vorgaben je Kanal oder Punkte zur menschlichen Freigabe. Diese Mechanismen sind Hilfsmittel zur Überprüfung; sie gewährleisten nicht die Richtigkeit der Ergebnisse und entbinden den Kunden nicht von der in Artikel 6.4 vorgesehenen Überprüfung.

6.4. Es obliegt dem Kunden, und allein ihm, die Generierten Inhalte und die angereicherten Daten vor jeder Verbreitung oder Verwertung nach Maßgabe von Artikel 7 zu überprüfen. Jeder vom Kunden verbreitete, veröffentlichte oder verwertete Generierte Inhalt gilt, mit oder ohne Änderung, als von ihm überprüft und genehmigt.

Artikel 7 — Autonomie der Agenten, Freigabe und Veröffentlichung

7.1. Konfigurierbare Autonomie. Der Kunde bestimmt den Grad der Autonomie der Agenten: Freigabepunkte in den Workflows, Genehmigung von Aktionen, gespeicherte Regeln, zeitgesteuerte Auslösungen. Die Agenten sind so konzipiert, dass sie vor destruktiven Aktionen eine Genehmigung einholen. Es obliegt dem Kunden, diesen Grad der Autonomie entsprechend seinen Bedürfnissen zu konfigurieren und die vorgeschlagenen Aktionen vor ihrer Genehmigung zu überprüfen.

7.2. Freigabe. Die Plattform ist so konzipiert, dass Veröffentlichungen in ein Drittsystem nach Freigabe durch den Kunden erfolgen. Diese Freigabe wird entweder im Einzelfall oder im Voraus erteilt, wenn der Kunde einen Workflow, einen Zeitplan oder eine Regel konfiguriert, die die Veröffentlichung ohne zwischengeschalteten Freigabepunkt auslöst. Im letzteren Fall gilt jede gemäß der vom Kunden gewählten Konfiguration durchgeführte Veröffentlichung als von ihm freigegeben. Der Kunde behält die Kontrolle über seine Drittsysteme und verfügt dort über die Mittel, jeden veröffentlichten Inhalt zu kontrollieren, zu korrigieren oder zu entfernen.

7.3. Redaktionelle Verantwortung. Der Kunde ist als Herausgeber allein verantwortlich für die Inhalte, die er veröffentlicht oder veröffentlichen lässt, sowohl auf seinen eigenen Medien als auch auf Plattformen Dritter, auch wenn diese Inhalte von einem Agenten generiert wurden. Upsellr übt keinerlei Kontrolle über die Inhalte aus, sobald sie exportiert oder veröffentlicht sind; der Kunde kann sie frei ändern, ergänzen oder entfernen. Es obliegt ihm insbesondere sicherzustellen, dass diese Inhalte richtig, lauter, nicht irreführend und mit den für seine Produkte geltenden Vorschriften vereinbar sind: vorvertragliche Informationen, Umwelt-, Gesundheits- oder Kosmetikaussagen, Kennzeichnung, allgemeine Produktsicherheit, Preise, Garantien, die besonderen Regeln jedes Marktplatzes.

7.4. Anweisungen und Regeln. Die Regeln, Erinnerungen und Präferenzen, die der Kunde in der Plattform freigibt (Tonalität, Vorgaben, vertrauenswürdige Quellen, Steuerung von Kollisionen), werden von den Agenten angewendet. Der Kunde trägt Sorge für ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit.

7.5. Gedächtnis der Agenten. Informationen, deren Speicherung für das Konto die Agenten vorschlagen, unterliegen der Genehmigung durch einen Nutzer. Der Kunde kann dieses Gedächtnis einsehen, berichtigen und löschen und trägt Sorge für seine Richtigkeit.

Artikel 8 — Konnektoren und Dienste Dritter

8.1. Die Konnektoren ermöglichen der Plattform den Zugriff auf die vom Kunden gewählten Drittsysteme (CMS, PIM, Marktplätze, Speicher- oder Automatisierungswerkzeuge). Durch das Verbinden einer Instanz ermächtigt der Kunde Upsellr, auf dieses System zuzugreifen, dort die erforderlichen Daten zu lesen und, sofern der Kunde die entsprechende Nutzung gewählt hat, dorthin zu schreiben, in den Grenzen von Artikel 7.

8.2. Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte und Berechtigungen an den von ihm verbundenen Systemen verfügt und dass er die Nutzungsbedingungen, Richtlinien und API-Beschränkungen ihrer Anbieter einhält. Upsellr ist nicht Partei der Verträge zwischen dem Kunden und diesen Anbietern.

8.3. Die Drittsysteme verbleiben unter der Kontrolle ihrer Anbieter. Upsellr gewährleistet weder ihre Verfügbarkeit noch die Stabilität ihrer Schnittstellen noch ihre Entscheidungen (Ablehnung eines Produktangebots, Sperrung eines Verkäuferkontos, Änderung einer Taxonomie). Upsellr kann seine Konnektoren an Änderungen dieser Systeme anpassen, ohne Zusage hinsichtlich Frist oder Ergebnis, und kann die Pflege eines Konnektors einstellen, wenn der Anbieter des Drittsystems den Zugang dazu ändert oder einschränkt.

8.4. Die Zugangsdaten und Verbindungsgeheimnisse sind durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Der Kunde kann eine Instanz jederzeit aussetzen oder trennen. Durch die Trennung werden die Zugangsdaten gelöscht; die bereits importierten Daten, der Verlauf und die Konfiguration der Kanäle bleiben erhalten.

8.5. Das im Shop des Kunden installierte Upsellr-Modul wird nach Maßgabe von Artikel 15.3 lizenziert. Der Kunde führt die von Upsellr angebotenen Sicherheitsupdates durch; andernfalls können bestimmte Funktionen ausgesetzt werden.

Artikel 9 — Datenerfassung im Web

9.1. Nutzt der Kunde eine Anreicherungs- oder Analysefunktion, die auf Webseiten beruht (Suche, Abruf von Seiten, Analyse eines Shops oder von Produktseiten), rufen die Agenten öffentlich zugängliche Inhalte im Auftrag des Kunden und innerhalb des von ihm festgelegten Umfangs ab.

9.2. Die Erfassungsfunktionen sind so konzipiert, dass sie nur ohne Authentifizierung zugängliche Inhalte abrufen, unter Berücksichtigung maschinenlesbar erklärter Rechtevorbehalte, und dass sie sachliche Informationen über Produkte extrahieren. Upsellr prüft nicht die Rechtmäßigkeit jeder abgerufenen Quelle und gewährleistet weder die Vollständigkeit noch die Richtigkeit noch die Rechtmäßigkeit der Verwertung der erfassten Informationen.

9.3. Die Erfassung erfolgt auf Anfrage des Kunden, in seinem Auftrag und unter seiner Verantwortung. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Auswahl der von ihm benannten oder zugelassenen Quellen (Listen von Websites, Websites von Herstellern oder Wettbewerbern) und für die Verwertung der erfassten Informationen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht, das Datenbankrecht und die Nutzungsbedingungen der betreffenden Websites. Als Anreicherungsmaterial erfasste Texte und Bilder Dritter dürfen nur dann unverändert erneut veröffentlicht werden, wenn der Kunde die Rechte daran innehat.

9.4. Upsellr kann eine Erfassung, die ein rechtliches, technisches oder Reputationsrisiko darstellt, ablehnen, beschränken oder unterbrechen und informiert den Kunden darüber.

Artikel 10 — Konto, Nutzer und Sicherheit

10.1. Der Kunde macht bei der Erstellung des Kontos und beim Abschluss richtige und aktuelle Angaben.

10.2. Der Kunde benennt seine Nutzer und weist ihnen ihre Rechte zu. Er haftet für die Handlungen seiner Nutzer wie für seine eigenen. Die Zugangsdaten sind persönlich; sie dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.

10.3. Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit der Zugangsdaten, aktiviert die angebotenen Mechanismen zur starken Authentifizierung (Zwei-Faktor-Authentifizierung, Passkeys), wenn seine Organisation dies erfordert, und informiert Upsellr unverzüglich unter der Adresse supportupsellr.io über jede unbefugte Nutzung.

10.4. Jede vom Konto aus vorgenommene Handlung gilt als vom Kunden vorgenommen, sofern nicht eine Upsellr zuzurechnende Sicherheitslücke nachgewiesen wird.

10.5. Zugriff durch den Support. Befugte Mitglieder des Upsellr-Teams können auf das Konto zugreifen, auch indem sie eine Sitzung im Namen eines Nutzers eröffnen, um den angeforderten Support zu leisten, einen Vorfall zu diagnostizieren oder zu beheben, die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten oder einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Diese Zugriffe sind auf das Erforderliche beschränkt und zur Vertraulichkeit verpflichtetem Personal vorbehalten.

10.6. Die Erstellung mehrerer Konten durch denselben Kunden, um kostenlose Vorteile zu kumulieren, ist untersagt.

Artikel 11 — Verfügbarkeit, Wartung und Support

11.1. Upsellr setzt angemessene Mittel ein, um die Erreichbarkeit der Plattform rund um die Uhr an 7 Tagen pro Woche sicherzustellen. Sofern in einem Bestellformular kein Service-Level vereinbart ist, gewährleistet Upsellr keine Verfügbarkeitsquote.

11.2. Der Zugang kann für Wartung, Aktualisierung, Verbesserung oder aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden. Upsellr bemüht sich, geplante Vorgänge außerhalb der in Frankreich üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und den Kunden über erhebliche geplante Unterbrechungen vorab zu informieren.

11.3. Langwierige Verarbeitungen (umfangreiche Importe, Anreicherungen, Generierungen im Stapel) werden asynchron ausgeführt. Die angezeigten Dauern sind Schätzungen. Im Falle einer Unterbrechung bemüht sich Upsellr, die bereits erzeugten Ergebnisse zu erhalten und die Wiederaufnahme der Verarbeitung zu ermöglichen, ohne Gewähr.

11.4. Der Support ist gemäß den für jeden Plan beschriebenen Modalitäten erreichbar, ohne garantierte Reaktions- oder Lösungszeit, sofern in einem Bestellformular nichts anderes vereinbart ist. Der Support kann von einem Agenten unterstützt werden.

Artikel 12 — Angemessene Nutzung und technische Beschränkungen

12.1. Die nicht in Credits abgerechneten Funktionen (Dialog mit den Agenten, Konzeption, Konfiguration, deterministische Vorgänge) verursachen reale Betriebskosten. Sie werden im Rahmen einer angemessenen Nutzung bereitgestellt, die anhand der durchschnittlichen Nutzung im selben Plan beurteilt wird.

12.2. Upsellr wendet technische Beschränkungen an, die die Stabilität der Plattform und die Gleichbehandlung der Kunden gewährleisten sollen: Ratenbegrenzungen, Dateigröße, Volumen der API-Anfragen, Anzahl gleichzeitiger Verarbeitungen, Verbrauchsrahmen für nicht in Credits abgerechnete KI-Verarbeitungen.

12.3. Im Falle einer übermäßigen Nutzung kann Upsellr die betreffenden Funktionen beschränken. Bei kostenpflichtigen Plänen und außer im Falle eines eindeutigen Missbrauchs oder eines Sicherheitsrisikos bemüht sich Upsellr, den Kunden vorab zu kontaktieren, um ihm eine Lösung vorzuschlagen: Anpassung der Nutzung, Nutzung eines Workflows, Wechsel des Plans. Deterministische Vorgänge und der Zugang zu den Daten bleiben verfügbar.

12.4. Für die Auslieferung der von Upsellr gehosteten Medien gelten Traffic-Kontingente. Ihre Überschreitung kann gemäß der geltenden Verbrauchstabelle in Credits abgerechnet werden oder im Plan Free zur Unterbrechung der Auslieferung bis zum nächsten Zeitraum führen.

12.5. Katalogkapazität. Jeder Plan umfasst eine Höchstzahl aktiver SKUs. Eine aktive SKU ist jeder importierte und in der Plattform nutzbare Artikel, unabhängig davon, ob er veröffentlicht ist oder nicht; jede Variante mit eigener SKU zählt als eine Einheit; archivierte Produkte werden nicht gezählt, und Übersetzungen oder Ausprägungen je Kanal vervielfachen die Zählung nicht. Ist die Grenze erreicht, wird das Hinzufügen neuer Produkte ausgesetzt, bis Produkte archiviert werden oder ein Wechsel in einen höheren Plan erfolgt. Hierdurch werden keine Daten gelöscht.


TEIL 3 — DATEN UND GEISTIGES EIGENTUM

Artikel 13 — Kundendaten

13.1. Eigentum. Der Kunde behält sämtliche Rechte an den Kundendaten. Upsellr erwirbt daran keinerlei Rechte außer der nachstehend vorgesehenen Lizenz.

13.2. Nutzungslizenz. Der Kunde räumt Upsellr weltweit, für die Laufzeit des Vertrags und bis zu der in Artikel 28.7 vorgesehenen Löschung der Kundendaten ein nicht ausschließliches und, außer an seine Unterauftragnehmer, nicht übertragbares Recht ein, die Kundendaten zu hosten, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, umzuwandeln, zu analysieren, zu übersetzen, anzuzeigen und zu übermitteln, ausschließlich in dem Umfang, der für die Erbringung, die Sicherheit, den Support und die Wartung der Dienste sowie für die Ausführung der Anweisungen des Kunden, insbesondere der Veröffentlichungen, erforderlich ist.

13.3. Gewährleistungen des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen an den Kundendaten verfügt, insbesondere an Lieferantendateien, Texten, Marken und Bildern, und dass deren Verarbeitung mittels der Plattform weder Rechte Dritter noch Rechtsvorschriften verletzt.

13.4. Gemeinsam genutzte öffentliche Medien. Wird ein unter derselben Adresse öffentlich zugängliches Medium von mehreren Kunden verwendet, kann Upsellr davon nur eine Kopie speichern. Diese technische Zusammenlegung verleiht keinem Kunden Rechte an den Kundendaten eines anderen Kunden oder Zugang zu diesen.

13.5. Datensicherung. Upsellr setzt Mechanismen zur Datensicherung ein. Die Plattform ist kein Archivierungsdienst: Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, über seine eigenen Ausgangsdaten zu verfügen und die Daten, deren Verlust ihm einen Schaden verursachen würde, regelmäßig zu exportieren. Im Falle eines Upsellr zuzurechnenden Verlusts oder einer Upsellr zuzurechnenden Veränderung von Kundendaten beschränkt sich die Verpflichtung von Upsellr auf die Wiederherstellung der letzten verfügbaren Sicherung.

Artikel 14 — Generierte Inhalte

14.1. Rechte des Kunden. Upsellr überträgt dem Kunden fortlaufend mit ihrer Generierung sämtliche Vermögensrechte, die Upsellr an den Generierten Inhalten zustehen könnten, nämlich die Rechte der Vervielfältigung, der öffentlichen Wiedergabe, der Bearbeitung, der Übersetzung und der Änderung, auf allen Trägern und mit allen heute bekannten oder unbekannten Verfahren, weltweit und für die gesamte Dauer des gesetzlichen Schutzes. Diese Übertragung erfolgt als Gegenleistung für den Preis der Dienste, vorbehaltlich seiner vollständigen Zahlung, und im Plan Free unentgeltlich.

14.2. Keine Rechte von Upsellr. Upsellr beansprucht keinerlei Rechte an den Generierten Inhalten, vorbehaltlich der Lizenz nach Artikel 13.2 und vorbehaltlich Artikel 17.

14.3. Grenzen. Der Kunde erkennt an, dass:

  • ein von einem KI-System erzeugter Inhalt je nach anwendbarem Recht möglicherweise nicht urheberrechtlich schutzfähig ist;
  • ähnliche oder identische Inhalte für andere Kunden generiert werden können, insbesondere für identische Produkte oder auf Grundlage öffentlicher Informationen; es wird keine Exklusivität eingeräumt;
  • Upsellr weder die Originalität der Generierten Inhalte noch das Fehlen von Ähnlichkeiten mit bereits bestehenden Inhalten gewährleistet, vorbehaltlich Artikel 32.1.

14.4. Herkunftsangaben. Die Plattform kann zur Information und innerhalb der Plattform den Ursprung der Feldwerte angeben (deterministische Verarbeitung, Agent oder manuelle Eingabe). Diese Angaben sind ein Arbeitsinstrument; sie sind nicht dazu bestimmt, die exportierten oder veröffentlichten Inhalte zu begleiten.

Artikel 15 — Geistiges Eigentum von Upsellr

15.1. Upsellr und seine Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an der Plattform: Software, Code, Module, API, Algorithmen, Prompts, Konfigurationen der Agenten, Thesauri und Attributverzeichnisse, Bibliothek der Kanäle und Workflows, Datenbanken, Dokumentation, Benutzeroberflächen, Figuren und Namen der Agenten, Marken, Logos und Kennzeichen.

15.2. Upsellr räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen, für seine internen geschäftlichen Zwecke und die seiner Kanäle, in den Grenzen seines Plans. Handelt ein Kunde für Rechnung Dritter (Agentur, Integrator), kann er die Dienste für seine eigenen Kunden nutzen und haftet dabei für die Einhaltung des Vertrags.

15.3. Das Upsellr-Modul und die auf den Systemen des Kunden installierten Komponenten werden zu denselben Bedingungen lizenziert, ausschließlich zum Zweck der Verbindung mit der Plattform.

15.4. Der Kunde verpflichtet sich, außer in den gesetzlich zulässigen Grenzen, es zu unterlassen: die Plattform zu kopieren, zu ändern, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; ihre Prompts, Konfigurationen oder Verzeichnisse zu extrahieren; sie zur Entwicklung eines Konkurrenzdienstes oder zum Training eines Modells der künstlichen Intelligenz zu verwenden; den Zugang an Dritte weiterzuverkaufen oder ihnen zur Verfügung zu stellen, außer in dem in Artikel 15.2 vorgesehenen Fall; einen Eigentumsvermerk zu entfernen.

15.5. Übernommene Verzeichnisse. Die aus dem Thesaurus oder der Bibliothek von Upsellr stammenden und vom Kunden übernommenen Attribute, Taxonomien und normierten Werte bleiben Eigentum von Upsellr; der Kunde kann die auf seine Produkte angewendeten Werte behalten und frei verwerten, auch nach Beendigung des Vertrags.

15.6. Anregungen. Der Kunde kann Anregungen oder Rückmeldungen zu den Diensten übermitteln. Upsellr kann diese frei und unentgeltlich verwerten, ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden, wobei diese Rückmeldungen keine Kundendaten umfassen.

Artikel 16 — Personenbezogene Daten

16.1. Für die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die im Auftrag des Kunden mittels der Plattform durchgeführt werden, handelt Upsellr als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher. Diese Verarbeitungen unterliegen dem AVV in Anhang 2, der integraler Bestandteil des Vertrags ist und den der Kunde mit der Annahme dieser Bedingungen annimmt.

16.2. Für die Verwaltung der Geschäftsbeziehung, des Kontos, der Rechnungsstellung, der Sicherheit und der Verbesserung der Dienste handelt Upsellr als Verantwortlicher nach Maßgabe seiner Datenschutzrichtlinie.

16.3. Die Dienste sind nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, von Daten über Straftaten, von Gesundheits- oder Zahlungsdaten Dritter oder von Daten über Minderjährige ausgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, keine solchen Daten in die Plattform zu importieren.

Artikel 17 — Verbesserung der Dienste

17.1. Upsellr kann die Technischen Daten verwenden, um die Dienste zu betreiben, abzusichern und zu messen. Ihre Verwertung zur Verbesserung der Dienste erfolgt in aggregierter und anonymisierter Form.

17.2. Upsellr kann ferner die Kundendaten, insbesondere die damit verbundenen Nutzungssignale (Korrekturen, Freigaben, Ablehnungen, Abwägungsentscheidungen), zur Verbesserung seiner Dienste verwerten, ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form, die weder die Identifizierung des Kunden, seiner Nutzer oder einer natürlichen Person noch die Rekonstruktion seiner Geschäftsdaten ermöglicht. Diese Daten können insbesondere zur Verbesserung der Attributverzeichnisse, der Generierungsregeln, der an die Modelle gerichteten Anweisungen und der Qualitätsindikatoren dienen.

17.3. Upsellr verwendet die Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen, die von Dritten bereitgestellt werden, und konfiguriert seine Zugänge zu den Modellen gemäß den von seinen Anbietern angebotenen Optionen so, dass eine solche Verwendung durch diese ausgeschlossen ist.

17.4. Upsellr verkauft die Kundendaten nicht und gibt sie nicht an andere Kunden weiter.

17.5. Ein Kunde mit einem Plan Enterprise kann in seinem Bestellformular verlangen, dass seine Kundendaten von der in Artikel 17.2 vorgesehenen Verwertung ausgenommen werden.

Artikel 18 — Vertraulichkeit

18.1. Jede Partei verpflichtet sich, die nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, von denen sie im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt, insbesondere die Kundendaten für Upsellr sowie die technischen, preisbezogenen und die Roadmap betreffenden Informationen für den Kunden (die „Vertraulichen Informationen“), vertraulich zu behandeln, sie nur zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden und sie nur ihren Arbeitnehmern, Geschäftsleitern, Beratern und Unterauftragnehmern offenzulegen, die davon Kenntnis haben müssen und einer gleichwertigen Verpflichtung unterliegen.

18.2. Keine Vertraulichen Informationen sind Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind oder werden, die ihr vor ihrer Mitteilung bekannt waren, die rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.

18.3. Eine Partei darf eine Vertrauliche Information offenlegen, wenn sie durch Gesetz, eine Behörde oder eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet ist, wobei sie die andere Partei, soweit zulässig, informiert und die Offenlegung auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.

18.4. Diese Verpflichtung gilt für die Laufzeit des Vertrags und fünf (5) Jahre nach seiner Beendigung sowie so lange, wie die Information ein Geschäftsgeheimnis darstellt.

Artikel 19 — Auf künstliche Intelligenz anwendbare Vorschriften

19.1. Rollen. Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) ist Upsellr Anbieter der KI-Systeme, aus denen die Plattform besteht. Der Kunde ist, wenn er diese Systeme in eigener Verantwortung im Rahmen seiner Tätigkeit verwendet, deren Betreiber.

19.2. Information. Die Nutzer werden darüber informiert, dass sie mit auf künstlicher Intelligenz beruhenden Agenten interagieren. Die Dienste sind weder für eine verbotene Praktik noch für eine Hochrisiko-Verwendung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 ausgelegt.

19.3. Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde:

  • verwendet die Dienste nicht für eine Hochrisiko-Verwendung oder eine verbotene Praktik im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 oder gleichwertiger Vorschriften;
  • weist die Öffentlichkeit, soweit die Vorschriften dies verlangen, auf die künstliche Erzeugung der von ihm verbreiteten generierten oder manipulierten Bilder oder Videos hin, die fälschlicherweise als echt erscheinen könnten, insbesondere wenn sie existierende Personen, Orte oder Produkte in einer Szene darstellen, die nicht stattgefunden hat;
  • stellt sicher, dass die Nutzer im Hinblick auf ihre Verwendung über ausreichende KI-Kompetenz verfügen;
  • bestimmt und erfüllt allein die Transparenz- und Informationspflichten, die für die von ihm verbreiteten Inhalte gelten, insbesondere wenn er sie ändert, mit anderen Inhalten kombiniert oder veröffentlicht, sowie wenn er seinen eigenen Kunden einen Chatbot zur Verfügung stellt.

19.4. Upsellr kann die Dienste an die Entwicklung der Vorschriften über KI anpassen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der Dienste mit den Vorschriften vereinbar ist, die in den Rechtsordnungen gelten, in denen er tätig ist.


TEIL 4 — FINANZIELLE BEDINGUNGEN

Artikel 20 — Angebote und Abschluss

20.1. Upsellr bietet einen kostenlosen Plan (Free) und kostenpflichtige Pläne im Monats- oder Jahresabonnement (insbesondere Core und Scale) sowie einen Enterprise-Plan auf Angebotsbasis an. Je nach Plan können zusätzlich Spezialisten und Credit-Pakete abonniert werden.

20.2. Die kostenpflichtigen Pläne Core und Scale werden online abgeschlossen. Für den Enterprise-Plan, vorab fest zugesagte Credit-Volumina, maßgeschneiderte Konnektoren und Begleitleistungen ist ein Bestellformular erforderlich.

20.3. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Online-Zahlung oder mit der Unterzeichnung des Bestellformulars zustande. Upsellr bestätigt den Abschluss per E-Mail.

20.4. Upsellr kann einen Abschluss aus berechtigtem Grund ablehnen, insbesondere bei früheren Zahlungsrückständen, Betrugsverdacht, einer früheren schwerwiegenden Vertragsverletzung oder einem Verbot nach Artikel 34.

Artikel 21 — Preise, Steuern und Rechnungsstellung

21.1. Es gelten die am Tag des Abschlusses oder der Verlängerung gültigen Preise, wie sie auf der Seite „Preise“, in der Plattform oder im Bestellformular angegeben sind. Sie verstehen sich in Euro und ohne Steuern.

21.2. Zu den Preisen kommen die anwendbaren Steuern hinzu, einschließlich der Umsatzsteuer. Für Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde gegebenenfalls die in seiner Rechtsordnung anwendbaren Verkaufssteuern, Nutzungssteuern, Quellensteuern und Abgaben; ist eine Quellensteuer einzubehalten, wird der Rechnungsbetrag so erhöht, dass Upsellr den vorgesehenen Nettobetrag erhält.

21.3. Preisänderungen. Upsellr kann seine Preise ändern. Jede Änderung, die für ein laufendes Abonnement gilt, wird mindestens dreißig (30) Tage vor ihrer Anwendung mitgeteilt und wird erst mit der nächsten Verlängerung wirksam. Ein Kunde, der die Änderung ablehnt, kann sein Abonnement vor diesem Zeitpunkt kündigen. Bereits gekaufte Credit-Pakete sind davon nicht betroffen.

21.4. Rechnungsstellung. Abonnements werden im Voraus zu Beginn jedes Zeitraums in Rechnung gestellt. Credit-Pakete und Aufladungen werden beim Kauf in Rechnung gestellt. Rechnungen werden in elektronischer Form unter Einhaltung der für die elektronische Rechnungsstellung geltenden Vorschriften ausgestellt und bereitgestellt. Der Kunde verpflichtet sich, seine Rechnungsdaten aktuell zu halten.

Artikel 22 — Credits

22.1. Grundsatz. Der Credit vergütet die von den Agenten tatsächlich ausgeführte Arbeit, sofern diese eine auf künstlicher Intelligenz beruhende Beurteilung erfordert: Generierung eines Inhaltsfelds, Anreicherung, Extraktion von Merkmalen, semantische Normalisierung, Abwägung zwischen Werten, Analyse, Bildverarbeitung oder -generierung oder jede andere als solche bezeichnete Aktion.

22.2. Vorgänge ohne Credits. Vorbehaltlich Artikel 12 verbrauchen keine Credits: die Konversation mit den Agenten zur Festlegung und Konfiguration eines Auftrags; die Konfiguration der Kanäle und Workflows; deterministische Vorgänge, insbesondere das Lesen und Importieren von Daten aus einer einzigen Quelle, die Identitätsauflösung, die Spaltenzuordnung, das Filtern, die Massenbearbeitung, der Export und die Veröffentlichung.

22.3. Verbrauchstabelle. Die Anzahl der von jeder Art von Aktion verbrauchten Credits ergibt sich aus der jeweils geltenden Verbrauchstabelle, die in der Plattform und auf der Website upsellr.io abrufbar ist. Zähleinheit ist grundsätzlich das tatsächlich erzeugte Produktfeld oder der tatsächlich durchgeführte Vorgang. Die für typische Aufträge veröffentlichten Größenordnungen sind unverbindlich. Upsellr kann die Tabelle unter den Bedingungen von Artikel 21.3 ändern; eine für den Kunden günstigere Änderung kann sofort gelten.

22.4. Schätzung und Transparenz. Vor dem Start eines Workflows mit festgelegtem Umfang zeigt die Plattform eine unverbindliche Schätzung der benötigten Credits an und fordert eine Bestätigung an. Bei in der Konversation angeforderten Aktionen, deren Umfang nicht im Voraus bekannt ist, wird der Verbrauch nach der Ausführung angezeigt. Das Guthaben, die Kosten jeder Aktion sowie der Verbrauchsverlauf nach Auftrag, Workflow und Zeitraum können jederzeit eingesehen werden. Übersteigt der tatsächliche Verbrauch einer Verarbeitung die Schätzung erheblich, kann die Plattform sie unterbrechen und eine erneute Bestätigung anfordern. Schätzungen sind unverbindlich: Abgerechnet wird ausschließlich der tatsächliche Verbrauch, und eine Abweichung von der Schätzung begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.

22.5. Fehlschläge.

  • Ein Feld oder ein Vorgang, das bzw. der aufgrund eines technischen Ausfalls der Plattform oder ihrer Anbieter nicht abgeschlossen wird, verbraucht keine Credits; gegebenenfalls reservierte Credits werden automatisch zurückgebucht.
  • Abgerechnet werden nur tatsächlich erzeugte Felder: Der Fehlschlag eines Feldes berührt die Abrechnung der übrigen nicht.
  • Eine Suche oder Anreicherung, die keine verwertbaren Daten liefert, verbraucht keine Credits. Ein verwertbares Ergebnis wird abgerechnet, auch wenn der Kunde es für unbefriedigend hält.
  • Eine Stapelverarbeitung kann automatisch unterbrochen werden, wenn ihre Fehlerquote ungewöhnlich hoch wird.

Die Rückbuchung der Credits stellt den einzigen Ausgleich dar, der für den Fehlschlag einer Verarbeitung geschuldet wird.

22.6. Reservierung. Beim Start eines geplanten Workflows oder einer Stapelverarbeitung kann die Plattform die geschätzten Credits reservieren. Reservierte und nicht verbrauchte Credits werden am Ende der Verarbeitung zurückgebucht.

22.7. Im Abonnement enthaltene Credits. Die in einem kostenpflichtigen Plan enthaltenen Credits werden zu Beginn jedes monatlichen Abrechnungszeitraums zugeteilt, auch bei einem Jahresabonnement. Sie gelten bis zum Ende des Zeitraums, für den sie zugeteilt werden, und können nicht in Folgezeiträume übertragen werden. Sie werden vorrangig verbraucht. Sie sind nicht mehr nutzbar, sobald das Konto in den Nur-Lese-Modus wechselt.

22.8. Gekaufte Credits. Pakete und Aufladungen werden vor der Nutzung gekauft und bezahlt. Gekaufte Credits sind zwölf (12) Monate ab ihrem Kaufdatum gültig und werden nicht erneuert. Sie werden nach den enthaltenen Credits verbraucht, beginnend mit denjenigen mit dem nächstliegenden Ablaufdatum, und bleiben bei einem Wechsel zu einem niedrigeren Plan verfügbar. Sie können nur bei einem aktiven kostenpflichtigen Abonnement verbraucht werden: Während eines Nur-Lese- oder Archivierungszeitraums (Artikel 24.5 und 28.6) sind sie eingefroren, ohne dass ihr Ablaufdatum verlängert wird. Im Falle einer Begleichung der Rückstände oder einer Reaktivierung vor der Löschung des Kontos werden die zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Credits wiederhergestellt. Mit ihrem Ablauf oder mit der Löschung des Kontos verfallen sie endgültig.

22.9. Automatische Aufladung. Der Kunde kann eine automatische Aufladung aktivieren. Ihre Aktivierung ist stets eine ausdrückliche Entscheidung des Kunden, der zwingend eine monatliche Ausgabenobergrenze festlegt. Unterschreitet das Guthaben den konfigurierten Schwellenwert, wird im Rahmen dieser Obergrenze automatisch ein Paket gekauft und über das hinterlegte Zahlungsmittel abgebucht. Eine Warnung bei niedrigem Guthaben wird in der Plattform und per E-Mail versandt, auch wenn die automatische Aufladung aktiv ist. Ist die Obergrenze erreicht, werden Credits verbrauchende Verarbeitungen bis zu einer Entscheidung des Kunden pausiert; Vorgänge ohne Credits bleiben verfügbar. Der Kunde kann die Obergrenze jederzeit ändern oder die Aufladung deaktivieren. Die Warnungen werden aus Gefälligkeit bereitgestellt; ihr Ausbleiben oder ihre Verspätung begründet keine Haftung von Upsellr und stellt die im Rahmen der vom Kunden festgelegten Obergrenze getätigten Käufe nicht in Frage.

22.10. Kostenlose Credits. Unentgeltlich zugeteilte Credits, insbesondere im Rahmen des Free-Plans, eines Werbeangebots, einer Empfehlung oder einer kommerziellen Kulanzleistung, gelten für die bei ihrer Zuteilung angegebene Dauer und höchstens zwölf (12) Monate ab dieser Zuteilung. Ihre Zuteilung ist an keine Exklusivität gebunden.

22.11. Rechtsnatur der Credits. Credits sind weder eine Währung noch ein Zahlungsmittel noch eine Forderung gegen Upsellr. Sie sind an das Konto gebunden, weder übertragbar noch umtauschbar noch in Geld umwandelbar und nicht erstattungsfähig, außer in den Fällen, in denen die Artikel 26.3, 27.3 und 33 ausdrücklich die Erstattung des Werts gekaufter, nicht verbrauchter Credits vorsehen.

22.12. Migration von Version 1. Unter Version 1 der Dienste erworbene Credit-Guthaben werden im Verhältnis ein (1) V1-Credit zu zehn (10) V2-Credits ohne Wertverlust umgerechnet. Die aus dieser Umrechnung hervorgehenden Credits sind zwölf (12) Monate ab der Umrechnung gültig und unterliegen im Übrigen der Regelung von Artikel 22.8. Für Konten, die zum Zeitpunkt der Umrechnung über kein kostenpflichtiges Abonnement verfügen, bleiben sie während dieses Zeitraums abweichend von den Artikeln 22.8 und 23.2 im Free-Plan nutzbar.

Artikel 23 — Free-Plan

23.1. Der Free-Plan ermöglicht es, die Dienste anhand einer Stichprobe kennenzulernen, ohne zeitliche Begrenzung des Zugangs, mit den auf der Seite „Preise“ beschriebenen Funktionen und Grenzen. Er ist auf ein Konto pro Organisation und auf einen Nutzer beschränkt.

23.2. Der Free-Plan gewährt Zugang zu einem einzigen Pool kostenloser Credits, die schrittweise zugeteilt werden, während der Kunde die in der Plattform angegebenen Aktivierungsschritte absolviert. Es werden keine Credits erneuert, und in diesem Plan können keine zusätzlichen Credits gekauft werden. Kostenlose Credits unterliegen Artikel 22.10.

23.3. Nach Verbrauch oder Ablauf der Credits behält der Kunde den Zugang zu seinen Daten und zu den Vorgängen ohne Credits.

23.4. Inaktivität. Upsellr kann ein seit mehr als zwölf (12) Monaten inaktives Free-Konto schließen, nachdem es den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus per E-Mail darüber informiert hat. Der Kunde kann die Schließung verhindern, indem er sich anmeldet, oder innerhalb dieser Frist seine Daten exportieren. Nach der Schließung wird das Konto gemäß den Artikeln 28.6 und 28.7 behandelt.

23.5. Der Free-Plan wird ohne Verfügbarkeitszusage und ohne individuellen Support bereitgestellt. Upsellr kann seine Bedingungen ändern oder ihn unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen einstellen.

Artikel 24 — Zahlung und Zahlungsverzug

24.1. Zahlungsmittel. Online abgeschlossene Pläne werden per Bankkarte oder mit jedem anderen zum Zeitpunkt der Zahlung angebotenen Zahlungsmittel über den Zahlungsdienstleister von Upsellr bezahlt. Der Kunde ermächtigt zur Abbuchung der geschuldeten Beträge zu jedem Fälligkeitstermin und bei jeder automatischen Aufladung. Bestellformulare können eine Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift vorsehen.

24.2. Fälligkeit. Online gezahlte Beträge sind am Tag der Transaktion fällig. Per Überweisung zahlbare Rechnungen sind dreißig (30) Tage nach ihrem Ausstellungsdatum fällig, sofern das Bestellformular nicht innerhalb der gesetzlichen Grenzen eine abweichende Frist vorsieht. Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.

24.3. Fehlgeschlagene Zahlung. Schlägt eine Abbuchung fehl, informiert Upsellr den Kunden und unternimmt erneute Versuche. Der Kunde begleicht die Rückstände oder aktualisiert sein Zahlungsmittel.

24.4. Verzugszinsen. Gemäß Artikel L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) fallen auf jeden bei Fälligkeit nicht gezahlten Betrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen an, die nach dem von der Europäischen Zentralbank auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatz zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten berechnet werden. Jeder Zahlungsverzug begründet zudem von Rechts wegen die Zahlung einer Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro, unbeschadet einer weitergehenden Entschädigung gegen Nachweis, wenn die entstandenen Kosten höher sind.

24.5. Zahlungsausfall. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin gilt unbeschadet von Artikel 24.4 Folgendes:

  • vom 1. bis zum 7. Tag nach Fälligkeit bleibt der Zugang zu den Diensten bestehen; die automatische Aufladung und der Kauf von Credits werden ausgesetzt;
  • vom 8. bis zum 30. Tag wechselt das Konto in den Nur-Lese-Modus: Die Einsicht in die Kundendaten und deren Standardexport bleiben im Self-Service möglich; Generierungen, der Verbrauch von Credits, Importe, Workflows, Veröffentlichungen, Synchronisierungen, Konnektoren und der API-Zugang werden ausgesetzt;
  • ab dem 31. Tag kann Upsellr den Vertrag ohne weitere Mahnung von Rechts wegen kündigen; das Konto wird dann unter den Bedingungen der Artikel 28.6 und 28.7 archiviert und anschließend gelöscht.

Die vollständige Zahlung der geschuldeten Beträge vor der Löschung des Kontos ermöglicht dessen Reaktivierung.

24.6. Beanstandungen. Jede Beanstandung einer Rechnung ist schriftlich und mit Begründung innerhalb von sechzig (60) Tagen ab ihrer Ausstellung an Upsellr zu richten. Sie setzt die Zahlung der nicht beanstandeten Beträge nicht aus.

Artikel 25 — Laufzeit, Verlängerung und Planwechsel

25.1. Laufzeit. Das Abonnement wird für einen monatlichen oder jährlichen Zeitraum ab dem Abschlussdatum abgeschlossen. Der Free-Plan wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

25.2. Verlängerung. Am Ende jedes Zeitraums verlängert sich das Abonnement stillschweigend um einen Zeitraum gleicher Dauer, sofern es nicht gemäß Artikel 26 gekündigt wird. Bei Jahresabonnements erinnert Upsellr den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus an das Verlängerungsdatum.

25.3. Jahresbindung. Der mit der Jahresbindung verbundene ermäßigte Tarif setzt eine feste Bindung von zwölf (12) Monaten voraus, die je nach der beim Abschluss gewählten Option im Voraus oder in monatlichen Raten zahlbar ist. Die Zahlung in monatlichen Raten verkürzt die Dauer der Bindung nicht.

25.4. Wechsel zu einem höheren Plan. Der Wechsel zu einem höheren Plan oder das Hinzufügen eines Spezialisten wird sofort wirksam. Der geschuldete Betrag wird anteilig für den laufenden Zeitraum berechnet.

25.5. Wechsel zu einem niedrigeren Plan. Der Wechsel zu einem niedrigeren Plan oder das Entfernen eines Spezialisten wird zum Ende des laufenden Zeitraums ohne Erstattung wirksam; bei einem Enterprise-Plan erfolgt er erst zum jährlichen Ablauftermin. Er ist nur möglich, wenn das Konto zu seinem Wirksamkeitsdatum sämtliche Grenzen des Zielplans einhält (aktive SKUs, Shops, Marktplätze, PIM-Konnektoren, genutzte Funktionen und Automatisierungen); andernfalls stellt der Kunde zuvor die Konformität her, insbesondere durch Archivierung oder Trennung der Verbindung. Gekaufte und nicht abgelaufene Credits bleiben gemäß Artikel 22.8 erhalten.


TEIL 5 — VERTRAGSENDE

Artikel 26 — Kündigung durch den Kunden

26.1. Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit über die Abrechnungseinstellungen der Plattform oder per E-Mail an supportupsellr.io kündigen. Die Kündigung wird bei einem Monatsabonnement zum Ende des laufenden Zeitraums und bei einem Jahresabonnement zum Ende des Bindungszeitraums wirksam. Der Kunde behält bis zu diesem Zeitpunkt Zugang zu allen Funktionen seines Plans; das Konto wird anschließend gemäß den Artikeln 28.6 und 28.7 behandelt.

26.2. Sofern dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, werden für einen begonnenen Zeitraum gezahlte Beträge nicht erstattet.

26.3. Der Kunde kann den Vertrag außerdem wegen einer ordnungsgemäß nachgewiesenen schwerwiegenden Verletzung einer wesentlichen Pflicht durch Upsellr kündigen, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen und begründeten Mitteilung behoben wurde. In diesem Fall werden ihm der Anteil der vorausgezahlten Beträge, der dem verbleibenden Zeitraum entspricht, sowie der Wert der gekauften, nicht verbrauchten Credits erstattet.

26.4. Die in Artikel 28 vorgesehenen Modalitäten für den Anbieterwechsel gelten in jedem Fall.

Artikel 27 — Aussetzung und Kündigung durch Upsellr

27.1. Sofortige Aussetzung. Upsellr kann den Zugang zum Konto ganz oder teilweise ohne Vorankündigung aussetzen, wenn dies erforderlich ist, um Folgendes zu beenden: ein nachgewiesenes Risiko für die Sicherheit oder Integrität der Plattform oder der Daten anderer Kunden; einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung; eine betrügerische Nutzung; oder um einer behördlichen Entscheidung nachzukommen. Die Aussetzung ist auf das Notwendige beschränkt. Upsellr informiert den Kunden darüber und nennt die Gründe, sofern das Gesetz oder eine Behörde dem nicht entgegensteht, und stellt den Zugang wieder her, sobald die Ursache entfallen ist.

27.2. Kündigung wegen Pflichtverletzung. Verletzt der Kunde seine wesentlichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungspflichten, oder die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, kann Upsellr den Vertrag von Rechts wegen kündigen, wenn der Kunde die Verletzung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung behoben hat. Diese Frist gilt nicht für Verletzungen, die nicht behebbar oder besonders schwerwiegend sind.

27.3. Ordentliche Kündigung. Upsellr kann ein kostenpflichtiges Abonnement zum Ende seines laufenden Zeitraums unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat beenden oder die Erbringung der Dienste ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten einstellen, wobei die für den Zeitraum nach dem Ende der Dienste vorausgezahlten Beträge sowie der Wert der gekauften, nicht verbrauchten Credits erstattet werden.

27.4. Eine Kündigung nach den Artikeln 24.5, 27.2 oder 34.3 begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung und macht die für den laufenden Bindungszeitraum noch geschuldeten Beträge sofort fällig.

Artikel 28 — Reversibilität, Portabilität und Anbieterwechsel

Dieser Artikel setzt die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2023/2854 über Daten („Datenverordnung“) sowie aus den französischen Vorschriften über Cloud-Computing-Dienste um. Er gilt unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung.

28.1. Export jederzeit. Während der gesamten Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Kundendaten kostenlos aus der Plattform und, je nach Plan, über die API exportieren.

28.2. Antrag auf Anbieterwechsel. Der Kunde kann jederzeit beantragen, zu einem anderen Diensteanbieter oder auf eine eigene Infrastruktur zu wechseln oder seine Daten abzurufen, indem er dies Upsellr schriftlich mitteilt (supportupsellr.io). Die anwendbare Kündigungsfrist beträgt in keinem Fall mehr als zwei (2) Monate. Der Antrag bewirkt nach Ablauf des Übergangszeitraums und vorbehaltlich einer anderslautenden Angabe des Kunden die Beendigung des Vertrags. Bei einem Jahresabonnement bleiben die dem verbleibenden Bindungszeitraum entsprechenden Beträge als Entgelte für die vorzeitige Kündigung im gesetzlich zulässigen Rahmen geschuldet.

28.3. Übergangszeitraum. Ab dem Ende der Kündigungsfrist verfügt Upsellr über einen Übergangszeitraum von höchstens dreißig (30) Tagen, in dem es die Dienste weiter erbringt und den Kunden beim Export und bei der Übertragung seiner Daten unterstützt, wobei es die Kontinuität der wesentlichen Funktionen und die Sicherheit der Daten gewährleistet. Ist diese Frist technisch nicht durchführbar, teilt Upsellr dies dem Kunden innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach dessen Antrag mit, begründet diese Unmöglichkeit und gibt einen alternativen Zeitraum an, der sieben (7) Monate nicht überschreiten darf. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um eine Dauer verlängern, die er für angemessener hält.

28.4. Exportierbare Daten. Die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte sind abschließend:

  1. die vom Kunden importierten Produktdaten und die Master Data mit sämtlichen Feldern, Werten, Kennungen und Herkunftsangaben;
  2. die Generierten Inhalte und ihre Versionen, je Kanal und je Sprache;
  3. die Konfiguration der Kanäle: Taxonomien, Feldvorlagen, Generierungsregeln, Vorgaben und Exportformate;
  4. die benutzerdefinierten Master-Data-Felder und die Spaltenzuordnungen in allen ihren Versionen;
  5. die als Quellen hochgeladenen Dateien und Dokumente in ihrem Originalformat;
  6. die von Upsellr im Auftrag des Kunden gespeicherten Produktmedien;
  7. die Konfiguration der Workflows und Projekte;
  8. die vom Kunden validierten Regeln, Kenntnisse und Gedächtniselemente der Agenten sowie das Shop-Profil;
  9. die von den Agenten erstellten Berichte, der Aktivitätsverlauf und der Verlauf des Credit-Verbrauchs;
  10. die durch die Nutzung der Dienste erzeugten und mit den vorstehenden Elementen verknüpften Metadaten.

Diese Daten werden, soweit sie im Konto vorhanden sind, mittels der zum Zeitpunkt des Antrags verfügbaren Exportfunktionen und, je nach Plan, der API in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt (insbesondere CSV, XLSX oder JSON sowie im Originalformat für Dateien und Medien).

28.5. Ausgeschlossene Daten. Vom Export ausgeschlossen sind als dem internen Betrieb der Plattform eigene Daten oder als geschützte Elemente: der Code, die Prompts und internen Konfigurationen der Agenten, die Modelle und ihre Parameter, der Thesaurus und die Referenzdatenbanken von Upsellr als solche (vorbehaltlich Artikel 15.5), die Suchindizes, die technischen Protokolle und Sicherheitsdaten sowie die Anmeldedaten und Verbindungsgeheimnisse, die niemals herausgegeben werden und vom Kunden bei den betreffenden Systemen neu erzeugt werden müssen. Der Export dieser Elemente würde Upsellr einer Verletzung seiner Geschäftsgeheimnisse oder der Sicherheit der Plattform aussetzen.

28.6. Nur-Lese-Modus, dann Archivierung. Bei Vertragsende, gleich aus welchem Grund, oder nach Ablauf des in Artikel 28.3 vorgesehenen Übergangszeitraums:

  • ist das Konto dreißig (30) Tage lang im Nur-Lese-Modus zugänglich: Der Kunde kann seine Kundendaten im Self-Service einsehen und exportieren; Verarbeitungen, Credit-Verbrauch und Veröffentlichungen sind nicht möglich;
  • wird das Konto anschließend bis zum neunzigsten (90.) Tag nach Vertragsende archiviert: Nur seine Administratoren haben Zugriff auf Abrechnung und Reaktivierung; ein abschließender Export kann beim Support angefordert werden; die Kundendaten werden weder genutzt noch verändert.

Bei Zahlungsausfall läuft der Nur-Lese-Modus vom 8. bis zum 30. Tag und die Archivierung vom 31. bis zum 90. Tag nach dem unbezahlten Fälligkeitstermin, gemäß Artikel 24.5. Upsellr sendet dem Kunden vor der Löschung mindestens eine Erinnerung. Ein Enterprise-Bestellformular kann eine abweichende Aufbewahrungsdauer vorsehen.

28.7. Löschung. Nach Ablauf des Archivierungszeitraums löscht oder anonymisiert Upsellr die Kundendaten unwiderruflich in seinen Produktivsystemen und anschließend innerhalb von höchstens fünfunddreißig (35) Tagen in seinen Sicherungskopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, wobei Buchhaltungsunterlagen gesondert aufbewahrt werden. Upsellr bestätigt die Löschung auf Anfrage. Die in Artikel 17.2 vorgesehenen aggregierten und anonymisierten Daten sind davon nicht betroffen.

28.8. Kosten. Der Export und der Anbieterwechsel mithilfe der Standardfunktionen der Plattform und der in diesem Artikel beschriebenen Unterstützung sind kostenlos. Lediglich ausdrücklich vom Kunden angeforderte Zusatzleistungen, die nicht zu den Pflichten beim Anbieterwechsel gehören, wie etwa eine Umwandlung der Daten in das proprietäre Format eines anderen Anbieters, können Gegenstand eines vorherigen Angebots sein.

28.9. Informationen zur Infrastruktur. Die Plattform wird mittels Infrastrukturen betrieben, die von Anbietern mit Sitz in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten bereitgestellt werden. Die von Upsellr ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines unbefugten staatlichen Zugriffs auf in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten oder ihrer unbefugten internationalen Übermittlung, insbesondere Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung und Prüfung jeder behördlichen Anfrage vor deren Befolgung, sind im AVV beschrieben und gelten auch für nicht personenbezogene Daten.


TEIL 6 — HAFTUNG

Artikel 29 — Pflichten und Zusicherungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • die Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag, der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und den für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften zu nutzen;
  • die Generierten Inhalte und die angereicherten Daten vor jeder Verbreitung unter den Bedingungen von Artikel 7 zu überprüfen;
  • über die erforderlichen Rechte an den Kundendaten und an den verbundenen Systemen zu verfügen;
  • mit Upsellr nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, insbesondere durch Bereitstellung der für die Diagnose von Störungen nützlichen Informationen;
  • die Grenzen seines Plans einzuhalten.

Artikel 30 — Gewährleistungsausschluss

30.1. Upsellr verpflichtet sich, die Dienste mit Sorgfalt im Rahmen einer Bemühenspflicht zu erbringen.

30.2. ÜBER DIESE VERPFLICHTUNG HINAUS UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN DIE DIENSTE, DIE GENERIERTEN INHALTE, DIE AUS DEM WEB STAMMENDEN DATEN UND DIE BETA-FUNKTIONEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. UPSELLR SCHLIESST JEDE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, INSBESONDERE HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RICHTIGKEIT SOWIE EINES UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREIEN BETRIEBS, SOWIE JEDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR GESCHÄFTLICHE ERGEBNISSE, DAS RANKING, DIE SICHTBARKEIT IN SUCH- ODER ANTWORTMASCHINEN ODER DIE AKZEPTANZ DER INHALTE DURCH DRITTPLATTFORMEN.

Artikel 31 — Haftung

31.1. Upsellr unterliegt einer Bemühenspflicht. Seine Haftung kann nur bei nachgewiesenem Verschulden und ausschließlich für die daraus resultierenden unmittelbaren und vorhersehbaren Schäden begründet werden.

31.2. Ausgeschlossene Schäden. Upsellr haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere Verlust von Umsatz, Gewinn, Kundschaft, Daten oder Chancen, Rufschädigung, Sperrung eines Verkäuferkontos oder Auslistung durch eine Drittplattform, noch für Schäden, die sich ergeben aus:

  • Inhalten, die vom Kunden oder gemäß einer vom Kunden validierten Konfiguration veröffentlicht oder verbreitet wurden;
  • unrichtigen Informationen in den Kundendaten oder in den vom Kunden bezeichneten Quellen;
  • dem Betrieb, den Entscheidungen oder der Nichtverfügbarkeit von Systemen und Diensten Dritter;
  • einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Dienste;
  • einer dem Kunden zuzurechnenden Kompromittierung der Zugangsdaten;
  • der Verwertung der Generierten Inhalte oder der angereicherten Daten, ihrer Richtigkeit, ihrer Rechtskonformität oder dem Fehlen einer Schutzrechtsverletzung durch sie, vorbehaltlich Artikel 32.1;
  • Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter nach dem Export oder der Veröffentlichung an den Inhalten vorgenommen hat;
  • dem Ausfall eines Anbieters von KI-Modellen, Infrastruktur oder Drittdiensten, den Upsellr vernünftigerweise nicht verhindern konnte.

31.3. Haftungshöchstgrenze. Für alle schadensbegründenden Ereignisse und Schäden zusammen ist die Gesamthaftung von Upsellr aus dem Vertrag auf den Betrag ohne Steuern begrenzt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten schadensbegründenden Ereignis tatsächlich für die Dienste gezahlt hat, und für den Free-Plan auf einhundert (100) Euro. Diese Höchstgrenze umfasst die nach Artikel 32.1 geschuldeten Beträge.

31.4. Die Beschränkungen und Ausschlüsse dieses Artikels gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Personenschäden sowie in Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung untersagt. Ebenso wenig gelten sie für die Zahlungspflichten des Kunden.

31.5. Die Parteien erkennen an, dass der Preis der Dienste die in diesem Artikel vorgesehene Risikoverteilung widerspiegelt, die einen wesentlichen Bestandteil ihrer Vereinbarung bildet.

31.6. Jede Haftungsklage gegen Upsellr ist innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr ab dem Tag zu erheben, an dem der Kunde von dem schadensbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Artikel 32 — Rechtsmängelgewährleistung und Freistellung

32.1. Gewährleistung von Upsellr. Upsellr verteidigt den Kunden gegen jede Klage eines Dritten, mit der geltend gemacht wird, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform ein Recht des geistigen Eigentums dieses Dritten verletzt, und übernimmt die rechtskräftigen Verurteilungen sowie die von Upsellr akzeptierten Vergleichsbeträge. Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verletzungen, die sich aus den Kundendaten, den Anweisungen des Kunden, Quellen oder Inhalten Dritter, einer nicht von Upsellr vorgenommenen Änderung der Plattform oder einer Kombination mit nicht von Upsellr gelieferten Elementen ergeben. Wird die Plattform Gegenstand einer solchen Klage oder droht dies, kann Upsellr nach eigener Wahl das Recht zur weiteren Nutzung erwirken, sie ändern oder durch eine gleichwertige, nicht verletzende Lösung ersetzen oder, falls dies nicht möglich ist, den Vertrag kündigen und die für den verbleibenden Zeitraum vorausgezahlten Beträge erstatten.

32.2. Gewährleistung des Kunden. Der Kunde verteidigt Upsellr gegen jede Klage eines Dritten oder einer Behörde, die sich auf die Kundendaten, auf vom Kunden veröffentlichte oder in seinem Auftrag veröffentlichte Inhalte, auf einen Verstoß gegen den Vertrag oder die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, auf die Verwertung der innerhalb des von ihm festgelegten Umfangs erhobenen Informationen durch den Kunden oder auf die Nichteinhaltung seiner regulatorischen Pflichten durch den Kunden, insbesondere der Transparenz- und Informationspflichten, stützt, und übernimmt die daraus resultierenden Verurteilungen, Sanktionen, Vergleichsbeträge und angemessenen Verteidigungskosten einschließlich Anwaltskosten.

32.3. Voraussetzungen. Die freigestellte Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über die Klage, überlässt ihr die Führung der Verteidigung und etwaiger Vergleichsverhandlungen und gewährt ihr angemessene Mitwirkung. Ein Vergleich, der der freigestellten Partei eine Verpflichtung auferlegt, darf nicht ohne deren Zustimmung geschlossen werden.

Artikel 33 — Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil) verursacht wird, einschließlich, sofern sie dessen Merkmale aufweisen, eines flächendeckenden Ausfalls der Netze, eines Cyberangriffs außergewöhnlichen Ausmaßes, eines Ausfalls eines Anbieters von Hosting, Infrastruktur, Zahlungsdiensten oder KI-Modellen, einer vom Herausgeber eines Drittsystems beschlossenen Änderung oder Unterbrechung des Zugangs oder einer behördlichen Entscheidung, sofern diese Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Die verhinderte Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert die Verhinderung länger als dreißig (30) Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich und ohne Entschädigung kündigen, wobei die für den nicht erfüllten Zeitraum vorausgezahlten Beträge erstattet werden. Höhere Gewalt setzt bereits fällige Zahlungspflichten nicht aus. Im Falle einer Kündigung wegen höherer Gewalt wird zudem der Wert der gekauften, nicht verbrauchten Credits erstattet.


TEIL 7 — SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Artikel 34 — Sanktionen und Exportkontrolle

34.1. Der Kunde erklärt, dass er weder selbst eine Person ist, die restriktiven Maßnahmen oder Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten unterliegt, insbesondere solchen, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwaltet werden, noch im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen Person steht, und dass er nicht in einem Land oder Gebiet ansässig ist, das einem umfassenden Embargo unterliegt.

34.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht unter Verstoß gegen die Vorschriften über Exportkontrolle und Sanktionen, darunter die Verordnung (EU) 2021/821 und die US-amerikanischen Export Administration Regulations, zu nutzen oder ihre Nutzung zu ermöglichen.

34.3. Upsellr kann den Vertrag sofort aussetzen oder kündigen, wenn der Kunde gegen diesen Artikel verstößt.

Artikel 35 — Kommerzielle Referenzen

Sofern der Kunde nicht per E-Mail an contactupsellr.io widerspricht, darf Upsellr den Namen und das Logo des Kunden als kommerzielle Referenz auf seiner Website und in seinen Präsentationsunterlagen nennen, unter Ausschluss jeder weiteren Information. Jede Fallstudie, jedes Zitat und jede ausführlichere Kommunikation bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.

Artikel 36 — Unterauftragsvergabe und Abtretung

36.1. Upsellr kann zur Erbringung der Dienste ganz oder teilweise Subunternehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern für die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem AVV.

36.2. Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Upsellr übertragen; diese darf bei einer Übertragung auf eine Gesellschaft seiner Unternehmensgruppe oder auf den Erwerber seines Geschäftsbetriebs nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden.

36.3. Upsellr kann den Vertrag auf eine Gesellschaft seiner Unternehmensgruppe oder auf jeden Rechtsnachfolger übertragen, der seine Tätigkeit ganz oder teilweise übernimmt, insbesondere im Falle einer Verschmelzung, einer Einbringung oder einer Veräußerung, womit der Kunde sich im Voraus einverstanden erklärt. Upsellr informiert den Kunden darüber.

Artikel 37 — Elektronische Kommunikation und Beweis

37.1. Die Parteien vereinbaren, dass Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag per E-Mail oder per Benachrichtigung in der Plattform ausgetauscht werden können. Mitteilungen an den Kunden werden an die E-Mail-Adresse des Kontoinhabers gerichtet; Mitteilungen an Upsellr werden an supportupsellr.io, bei rechtlichen Fragen an contactupsellr.io und bei Fragen zu personenbezogenen Daten und zum AVV an dpoupsellr.io gerichtet.

37.2. Die von Upsellr unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrten elektronischen Aufzeichnungen (mit Zeitstempel versehene Annahmeerklärungen, Validierungs- und Veröffentlichungsprotokolle, Verbrauchsverlauf, Rechnungen) sind zwischen den Parteien bis zum Beweis des Gegenteils maßgeblich, gemäß Artikel 1366 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil).

Artikel 38 — Allgemeine Bestimmungen

38.1. Unabhängigkeit. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Vertrag begründet weder ein Vertretungsverhältnis noch eine Gesellschaft noch ein Unterordnungsverhältnis.

38.2. Kein Verzicht. Macht eine Partei eine Pflichtverletzung nicht geltend, so gilt dies nicht als Verzicht darauf, sie später geltend zu machen.

38.3. Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung für nichtig oder nicht anwendbar erklärt, gilt sie als nicht geschrieben, und die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Bestimmung, deren wirtschaftliche Wirkung ihr so nahe wie möglich kommt.

38.4. Vollständigkeit. Der Vertrag gibt die gesamte Vereinbarung der Parteien über seinen Gegenstand wieder und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Angebote oder Korrespondenzen.

38.5. Sprache. Diese Bedingungen sind in französischer Sprache abgefasst. Im Falle einer Übersetzung ist ausschließlich die französische Fassung maßgeblich.

38.6. Fortgeltung. Die Artikel 13.1, 13.2, 14, 15, 17, 18, 22.8, 22.11, 24, 27.4, 28, 30 bis 32, 34, 37, 38 und 39 gelten über das Vertragsende hinaus für die zu ihrer Durchführung erforderliche Dauer fort.

38.7. Wiener Übereinkommen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf den Vertrag keine Anwendung.

Artikel 39 — Anwendbares Recht und Streitbeilegung

39.1. Anwendbares Recht. Der Vertrag unterliegt französischem Recht, unabhängig vom Sitz des Kunden, auch wenn der Kunde in den Vereinigten Staaten oder in einem anderen Drittland ansässig ist, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

39.2. Gütliche Beilegung. Im Falle einer Streitigkeit über das Zustandekommen, die Auslegung, die Durchführung oder die Beendigung des Vertrags bemühen sich die Parteien um eine gütliche Beilegung. Die zuerst handelnde Partei teilt die Streitigkeit schriftlich mit; kommt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Mitteilung keine Einigung zustande, kann jede Partei das zuständige Gericht anrufen. Dieser Schritt hindert eine Partei nicht daran, dringende oder sichernde Maßnahmen zu beantragen, und gilt nicht für die Beitreibung unbezahlter Beträge.

39.3. Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte im Bezirk des Berufungsgerichts (Cour d’appel) von Aix-en-Provence zuständig, auch bei mehreren Beklagten, Gewährleistungsklagen oder Eilverfahren, unabhängig vom Sitz des Kunden.

39.4. Verzichtserklärungen für Kunden mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Im größtmöglichen nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang verzichtet der Kunde mit Sitz in den Vereinigten Staaten auf jedes Geschworenenverfahren und auf jede Sammel- oder Verbandsklage im Zusammenhang mit dem Vertrag; jede Streitigkeit wird auf individueller Basis geführt.


ANHANG 1 — Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und zur Nutzung von KI


1. Gegenstand

Diese Richtlinie legt die Regeln für die Nutzung der Upsellr-Plattform, ihrer Agenten für künstliche Intelligenz, ihrer Konnektoren und ihrer API fest. Sie bildet Anhang 1 der Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) und ist deren integraler Bestandteil; die mit großem Anfangsbuchstaben verwendeten Begriffe sind dort definiert.

Sie beschreibt außerdem, wie von Upsellr gehostete rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können, gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste („DSA“) und, für in den Vereinigten Staaten ansässige Rechteinhaber, gemäß dem Digital Millennium Copyright Act („DMCA“).

Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche seiner Nutzer diese Richtlinie einhalten.


2. Verbotene Nutzungen der Plattform

Es ist untersagt, die Dienste zu folgenden Zwecken zu nutzen:

  1. rechtswidrige Tätigkeiten, Betrug oder betrügerische Machenschaften zu begehen oder zu erleichtern;
  2. Rechte Dritter, insbesondere Rechte des geistigen Eigentums, deren Privatsphäre oder deren Ruf zu verletzen;
  3. ohne Berechtigung auf die Plattform, die Konten anderer Kunden oder angebundene Systeme zuzugreifen oder dies zu versuchen;
  4. die Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Upsellr auf Schwachstellen zu testen, zu sondieren oder zu scannen, außerhalb des Verfahrens nach Abschnitt 11 dieses Anhangs;
  5. Schadcode einzuschleusen, die Plattform zu stören oder zu überlasten oder ihre technischen Grenzen, ihre Kontingente, ihre Credit-Abrechnung oder ihre Sicherheitsmechanismen zu umgehen;
  6. mehrere Konten zu erstellen, um kostenlose Credits zu kumulieren oder sich einer Begrenzung oder einer Sperrung zu entziehen;
  7. den Zugang zur Plattform weiterzuverkaufen, zu vermieten oder Dritten zur Verfügung zu stellen, außer in den nach den Bedingungen zulässigen Fällen;
  8. die Plattform, ihre Prompts, ihre Agent-Konfigurationen oder ihre Referenzdatenbestände zu kopieren, zu dekompilieren, zu extrahieren oder zu vervielfältigen oder sie zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu verwenden;
  9. unerwünschte Mitteilungen zu versenden oder die Webhooks und die API für missbräuchliche Massenversendungen zu nutzen.

3. Verbotene Inhalte und Produkte

Der Kunde darf mittels der Dienste Folgendes weder importieren noch generieren noch veröffentlichen:

  1. rechtswidrige Inhalte, insbesondere schutzrechtsverletzende, verleumderische oder diskriminierende Inhalte, Inhalte, die zu Hass oder Gewalt aufstacheln, oder Inhalte, die Terrorismus verherrlichen;
  2. jegliche Inhalte sexueller Art, an denen Minderjährige beteiligt sind;
  3. Produktdatenblätter für Produkte, deren Verkauf im Vertriebsland verboten oder beschränkt ist, ohne Einhaltung der geltenden Voraussetzungen: Fälschungen, Waffen und Munition, Betäubungsmittel, Arzneimittel, zurückgerufene oder gefährliche Produkte, geschützte Arten, Sanktionen unterliegende Produkte;
  4. personenbezogene Daten besonderer Kategorien (Gesundheit, Meinungen, Herkunft, sexuelle Orientierung, biometrische Daten), Daten über Straftaten, nationale Identifikationsnummern, Zahlungskartendaten Dritter oder Daten über Minderjährige;
  5. Schadsoftware oder Links zu solcher Software.

4. Verbotene Nutzungen der künstlichen Intelligenz

Der Kunde verpflichtet sich, die Agenten oder die Generierten Inhalte nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen:

  1. gefälschte Bewertungen, Erfahrungsberichte, Punktbewertungen, Empfehlungen oder Billigungen zu erstellen, die Verbrauchern, Experten oder bekannten Persönlichkeiten zugeschrieben werden, die nicht existieren oder diese nicht geäußert haben, oder Bewertungen, deren Herkunft nicht überprüft ist, als echt darzustellen;
  2. Käufer zu täuschen in Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Produkts: Zusammensetzung, Herkunft, Leistung, Zertifizierungen, nicht belegte umwelt-, gesundheits-, ernährungs- oder kosmetikbezogene Aussagen, fiktive Referenzpreise, künstlich erzeugte Verfügbarkeit oder Dringlichkeit;
  3. sich als eine Marke, ein Hersteller, eine Person oder eine Organisation auszugeben oder den Eindruck einer nicht bestehenden Partnerschaft oder Billigung zu erwecken;
  4. generierte oder manipulierte Bilder, Töne oder Videos, die existierende Personen, Orte oder Produkte in fälschlich authentisch wirkender Weise darstellen, zu erstellen oder zu verbreiten, ohne deren künstlichen Charakter kenntlich zu machen, wenn das Gesetz dies verlangt;
  5. ein Produkt in einer Aufmachung darzustellen, die nicht dem tatsächlich verkauften Produkt entspricht;
  6. eine nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz verbotene Praxis oder eine Hochrisiko-Nutzung im Sinne dieser Verordnung umzusetzen, insbesondere die Bewertung von Personen im Hinblick auf den Zugang zu Beschäftigung, Krediten, Versicherungen, Bildung oder grundlegenden Diensten;
  7. Entscheidungen, die gegenüber natürlichen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen, ausschließlich auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung zu treffen;
  8. die Funktionsregeln der Agenten zu umgehen oder dies zu versuchen, insbesondere durch das Einschleusen von Anweisungen in Dateien oder Webseiten, oder um die Offenlegung ihrer internen Vorgaben zu erwirken;
  9. ein konkurrierendes Modell der künstlichen Intelligenz mithilfe der Dienste zu trainieren, feinabzustimmen oder zu evaluieren;
  10. Inhalte zu generieren, die dazu bestimmt sind, Such- oder Antwortmaschinen durch täuschende Verfahren zu manipulieren, wie versteckten Text, Keyword-Stuffing oder strukturiertes Markup, das nicht dem sichtbaren Inhalt entspricht.

5. Prüf- und Transparenzpflichten des Kunden

  1. Überprüfung. Der Kunde prüft die Generierten Inhalte vor ihrer Verbreitung selbst oder lässt sie prüfen und achtet dabei besonders auf regulierte Angaben: Pflichtangaben, Sicherheitshinweise, Allergene, Zusammensetzungen, Aussagen, Garantien und Preise.
  2. Pflichtangaben. Der Kunde stellt sicher, dass seine Produktdatenblätter die nach den anwendbaren Vorschriften erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere in der Europäischen Union diejenigen zur allgemeinen Produktsicherheit und zur Identifizierung des Herstellers oder der verantwortlichen Person.
  3. Transparenz gegenüber seinen eigenen Kunden. Stellt der Kunde der Öffentlichkeit einen Konversationsagenten, generierte Audio- oder visuelle Inhalte oder ein manipuliertes Bild zur Verfügung, informiert er die betroffenen Personen unter den von den Vorschriften verlangten Voraussetzungen, insbesondere nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 und, in den Vereinigten Staaten, nach den Gesetzen der Bundesstaaten, die die Offenlegung der Nutzung eines Chatbots im geschäftlichen Kontext vorschreiben.

6. Datenerhebung im Web

Legt der Kunde den Umfang einer Erhebung oder Analyse von Websites fest, verpflichtet er sich:

  1. keine Inhalte ins Visier zu nehmen, die durch eine Kennung, ein Passwort, eine Paywall oder eine sonstige Zugangsbeschränkung geschützt sind;
  2. nicht auf die Erhebung personenbezogener Daten abzuzielen, insbesondere von Kontaktdaten, Profilen oder von natürlichen Personen unterzeichneten Bewertungen;
  3. keine Quellen zu benennen, von denen er weiß, dass deren Nutzungsbedingungen die automatisierte Extraktion der gesuchten Informationen untersagen, sofern keine Genehmigung vorliegt;
  4. keine Texte oder Bilder Dritter unverändert erneut zu veröffentlichen, ohne die Rechte daran zu besitzen;
  5. die Erhebung nicht dazu zu nutzen, den Betrieb einer Website zu stören.

Upsellr kann jede Erhebung, die ein Risiko darstellt, ablehnen oder unterbrechen.


7. Konnektoren, Marktplätze und API

  1. Der Kunde beachtet die Nutzungsbedingungen, Inhaltsrichtlinien und API-Limits der Plattformen, die er anbindet, insbesondere die Regeln der Marktplätze zu Kategorisierung, Titeln, Bildern und zugelassenen Produkten.
  2. Der Kunde bindet nur Systeme an, zu deren Verwaltung oder Auslesen er berechtigt ist.
  3. API-Schlüssel und Webhook-Secrets sind vertraulich; im Fall einer Kompromittierung erneuert der Kunde sie unverzüglich.
  4. Der Kunde hält die für seinen Plan geltenden Raten- und Volumenbegrenzungen der API ein.

8. Maßnahmen bei Verstößen

Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie kann Upsellr in einem der Schwere des Verstoßes angemessenen Umfang: eine Korrektur verlangen; den betreffenden Inhalt entfernen oder den Zugang dazu sperren; eine Verarbeitung, eine Erhebung oder eine Veröffentlichung unterbrechen; eine Funktion, eine Instanz, einen API-Schlüssel oder einen Nutzer sperren; das Konto unter den in den Bedingungen festgelegten Voraussetzungen sperren oder kündigen.

Außer in dringenden Fällen, bei gesetzlicher Verpflichtung oder wenn eine Ermittlung gefährdet werden könnte, informiert Upsellr den Kunden über die ergriffene Maßnahme und deren Gründe gemäß Abschnitt 9.4 dieses Anhangs. Der Kunde kann die Maßnahme anfechten, indem er auf diese Mitteilung antwortet; seine Anfechtung wird von einer Person aus dem Upsellr-Team geprüft.


9. Meldung rechtswidriger Inhalte (DSA)

9.1 Art der gehosteten Inhalte

Die meisten auf der Plattform gespeicherten Inhalte sind nur für die Nutzer des Kunden zugänglich. Bestimmte Inhalte können jedoch öffentlich zugänglich sein, insbesondere die über das Content-Delivery-Netzwerk von Upsellr ausgelieferten Produktmedien sowie die in den Online-Shops und auf den Marktplätzen der Kunden veröffentlichten Inhalte. Für auf Plattformen Dritter veröffentlichte Inhalte sind in erster Linie diese Plattformen und der Kunde verantwortlich, der sie veröffentlicht.

9.2 So melden Sie Inhalte

Jede Person kann einen von Upsellr gehosteten Inhalt, den sie für rechtswidrig hält, per E-Mail an contactupsellr.io mit dem Betreff „Meldung von Inhalten“ oder per Post an Upsellr SAS, 200 chemin de Meayne, 06550 La Roquette-sur-Siagne, France, melden.

Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, enthält die Meldung:

  1. eine hinreichend begründete Erläuterung der Gründe, aus denen der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird;
  2. eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts des Inhalts, insbesondere seiner URL oder URLs;
  3. den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat, bei der die Anonymität gesetzlich zulässig ist;
  4. eine Erklärung, mit der die meldende Person bestätigt, dass sie in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Behauptungen richtig und vollständig sind.

9.3 Bearbeitung

Upsellr bestätigt den Eingang der Meldung und prüft sie sorgfältig, objektiv und willkürfrei. Upsellr teilt der meldenden Person seine Entscheidung und die verfügbaren Rechtsbehelfe mit. Setzt Upsellr automatisierte Mittel zur Bearbeitung oder Entscheidungsfindung ein, gibt es dies an.

Eine missbräuchliche oder offensichtlich unbegründete Meldung kann unbearbeitet bleiben. Bösgläubig eingereichte Meldungen können die Haftung ihres Urhebers begründen.

9.4 Begründung

Entfernt Upsellr einen Inhalt, schränkt es den Zugang dazu ein oder setzt es einen Dienst aus, weil ein Inhalt rechtswidrig ist oder gegen die Bedingungen verstößt, so informiert es den betroffenen Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Maßnahme unter Angabe: der ergriffenen Maßnahme und ihres Umfangs; der Tatsachen und Umstände, auf denen sie beruht; gegebenenfalls des Einsatzes automatisierter Mittel; der geltend gemachten rechtlichen oder vertraglichen Grundlage; der offenstehenden Rechtsbehelfe, darunter die Anfechtung bei Upsellr und der gerichtliche Rechtsbehelf.

9.5 Schwere Straftaten

Erlangt Upsellr Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder voraussichtlich begangen werden wird, so informiert es unverzüglich die zuständigen Behörden.

9.6 Kontaktstellen

  • Zentrale Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste: contactupsellr.io.
  • Zentrale Kontaktstelle für die Empfänger des Dienstes: contactupsellr.io.
  • Akzeptierte Sprachen: Französisch und Englisch.

10. Meldung von Urheberrechtsverletzungen (DMCA)

Upsellr achtet die Rechte des geistigen Eigentums. In den Vereinigten Staaten ansässige oder sich auf US-amerikanisches Recht berufende Rechteinhaber können eine Mitteilung an den benannten Bevollmächtigten von Upsellr richten:

Benannter DMCA-Bevollmächtigter — Upsellr SAS z. Hd. des Präsidenten 200 chemin de Meayne, 06550 La Roquette-sur-Siagne, France E-Mail: contactupsellr.io — Betreff „DMCA Notice“

10.1 Inhalt der Mitteilung

Gemäß 17 U.S.C. § 512(c)(3) enthält die Mitteilung:

  1. die physische oder elektronische Unterschrift einer Person, die befugt ist, im Namen des Rechteinhabers zu handeln;
  2. die Bezeichnung des geschützten Werks, das angeblich verletzt wurde;
  3. die Bezeichnung des beanstandeten Inhalts und Angaben, die seine Auffindung ermöglichen, insbesondere seine URL;
  4. die Kontaktdaten des Beschwerdeführers: Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  5. eine Erklärung, wonach der Beschwerdeführer in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die beanstandete Nutzung weder vom Rechteinhaber noch von dessen Vertreter noch durch das Gesetz gestattet ist;
  6. eine Erklärung unter Androhung der Strafe für Meineid, mit der die Richtigkeit der Angaben und die Befugnis des Beschwerdeführers bestätigt werden.

10.2 Gegenmitteilung

Ein Kunde, dessen Inhalt entfernt wurde, kann eine Gegenmitteilung übermitteln, die Folgendes enthält: seine Unterschrift; die Bezeichnung des entfernten Inhalts und seines früheren Speicherorts; eine Erklärung unter Androhung der Strafe für Meineid, dass er in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass der Inhalt irrtümlich oder aufgrund einer Fehlidentifizierung entfernt wurde; seinen Namen, seine Anschrift und Telefonnummer; seine Zustimmung zur Zuständigkeit des Bundesgerichts seines Bezirks oder, falls er außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist, jedes Bezirks, in dem Upsellr verklagt werden kann, sowie zur Entgegennahme der Zustellung von Verfahrensschriftstücken durch den Beschwerdeführer. Upsellr kann den Inhalt innerhalb von zehn (10) bis vierzehn (14) Werktagen wiederherstellen, es sei denn, der Beschwerdeführer weist nach, dass er Klage erhoben hat.

10.3 Wiederholte Rechtsverletzer

Upsellr beendet unter angemessenen Umständen die Konten von Kunden, die wiederholt Urheberrechte Dritter verletzen.


11. Meldung von Sicherheitslücken

Jede Person, die eine Sicherheitslücke auf der Plattform entdeckt, wird gebeten, diese an supportupsellr.io mit dem Betreff „Sicherheit“ zu melden und dabei die Sicherheitslücke sowie die Schritte zu ihrer Reproduktion zu beschreiben. Upsellr berücksichtigt den guten Glauben der meldenden Person, insbesondere wenn diese davon abgesehen hat, die Sicherheitslücke auszunutzen, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen und die Sicherheitslücke vor ihrer Behebung offenzulegen.


12. Änderungen der Richtlinie

Upsellr kann diese Richtlinie unter den in Artikel 4 der Bedingungen festgelegten Voraussetzungen an die Entwicklung der Dienste und der Rechtsvorschriften anpassen.


ANHANG 2 — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)


Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (der „AVV“) bildet Anhang 2 der zwischen Upsellr SAS („Upsellr“) und dem Kunden geschlossenen Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) und ist deren integraler Bestandteil. Er wird zusammen mit den Bedingungen angenommen und gilt ohne gesonderte Unterzeichnung. Ein Kunde, der ein unterzeichnetes Exemplar wünscht, kann dieses unter dpoupsellr.io anfordern.

Er dient dazu, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen Upsellr personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) und den sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetzen.

Mit großem Anfangsbuchstaben verwendete und nachstehend nicht definierte Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen zugewiesene Bedeutung.


Artikel 1 — Begriffsbestimmungen

  • Personenbezogene Kundendaten: die in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten, die von Upsellr im Auftrag des Kunden im Rahmen der Dienste verarbeitet werden.
  • Datenschutzgesetze: je nach Fall die DSGVO; das französische Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die Informatik, die Dateien und die Freiheiten; die UK GDPR und der Data Protection Act 2018; das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz; sowie die US-Bundesstaatlichen Datenschutzgesetze.
  • US-Bundesstaatliche Datenschutzgesetze: die Gesetze der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten über den Schutz personenbezogener Daten von Verbrauchern, insbesondere der California Consumer Privacy Act in der durch den California Privacy Rights Act geänderten Fassung und seine Durchführungsbestimmungen („CCPA“), sowie vergleichbare, in anderen Bundesstaaten geltende Gesetze.
  • SCC: die durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 angenommenen Standardvertragsklauseln sowie gegebenenfalls das britische Addendum und die schweizerischen Anpassungen.
  • Unterauftragsverarbeiter: jeder von Upsellr beauftragte Dienstleister, der Personenbezogene Kundendaten verarbeitet.
  • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von Personenbezogenen Kundendaten oder zum unbefugten Zugang zu diesen führt.

Die Begriffe „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „betroffene Person“, „Verarbeitung“ und „Datenschutz-Folgenabschätzung“ haben die ihnen in der DSGVO zugewiesene Bedeutung. Für die Anwendung der US-Bundesstaatlichen Datenschutzgesetze bezeichnet „Verantwortlicher“ auch einen „business“ oder „controller“ und „Auftragsverarbeiter“ einen „service provider“, „contractor“ oder „processor“.


Artikel 2 — Rollen der Parteien

2.1. Hinsichtlich der Personenbezogenen Kundendaten ist der Kunde Verantwortlicher und Upsellr handelt als Auftragsverarbeiter. Handelt der Kunde selbst als Auftragsverarbeiter im Auftrag eines Dritten, so handelt Upsellr als Unterauftragsverarbeiter; der Kunde gewährleistet in diesem Fall, dass er die erforderlichen Genehmigungen seines Verantwortlichen eingeholt hat.

2.2. Upsellr handelt als Verantwortlicher für die Daten, die es für eigene Zwecke verarbeitet: Verwaltung des Kontos und der Nutzer, Rechnungsstellung, Geschäftsbeziehung, Sicherheit der Plattform, Verhinderung von Betrug und Missbrauch, Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten und Verbesserung der Dienste auf der Grundlage der Technischen Daten. Diese Verarbeitungen sind in der Datenschutzrichtlinie von Upsellr beschrieben und unterliegen nicht diesem AVV. Die Anonymisierung der Kundendaten erfolgt hingegen auf Weisung des Kunden gemäß Artikel 4.4; lediglich die daraus hervorgehenden anonymisierten Daten fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses AVV.

2.3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungen verantwortlich, insbesondere für das Bestehen einer Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen und die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Personenbezogenen Kundendaten, die er importiert oder deren Erhebung er veranlasst.


Artikel 3 — Beschreibung der Verarbeitungen

Die Merkmale der im Auftrag des Kunden durchgeführten Verarbeitungen sind in Anlage 1 aufgeführt.


Artikel 4 — Weisungen des Kunden

4.1. Upsellr verarbeitet die Personenbezogenen Kundendaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als dokumentierte Weisungen gelten: der Vertrag, dieser AVV, die von den Nutzern in der Plattform vorgenommenen Einstellungen und Aktionen (einschließlich der Konfiguration der Workflows, der Konnektoren und der Regeln der Agenten) sowie jede ergänzende schriftliche Weisung, die von Upsellr angenommen wurde.

4.2. Ist Upsellr nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer in den Weisungen nicht vorgesehenen Verarbeitung verpflichtet, teilt es dies dem Kunden vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

4.3. Upsellr informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung seiner Auffassung nach gegen die Datenschutzgesetze verstößt. Upsellr kann die Ausführung der Weisung in diesem Fall aussetzen, bis sie vom Kunden bestätigt oder geändert wird.

4.4. Anonymisierung. Der Kunde ermächtigt Upsellr, die Kundendaten, einschließlich der darin enthaltenen Personenbezogenen Kundendaten, zu anonymisieren, um die in Artikel 17.2 der Bedingungen vorgesehenen aggregierten und anonymisierten Daten zu erstellen. Die aus diesem Prozess hervorgehenden Daten lassen keine Identifizierung natürlicher Personen mehr zu und stellen keine personenbezogenen Daten mehr dar.


Artikel 5 — Vertraulichkeit

Upsellr stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und nur Zugang zu den Daten erhalten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.


Artikel 6 — Sicherheit

6.1. Upsellr trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gemäß Artikel 32 DSGVO zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben.

6.2. Upsellr kann diese Maßnahmen weiterentwickeln, um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen, sofern das Gesamtschutzniveau nicht verringert wird.

6.3. Der Kunde ist für die Sicherheit der Elemente verantwortlich, die seiner Kontrolle unterliegen: Verwaltung der Nutzer und ihrer Rechte, Vertraulichkeit der Zugangsdaten, Aktivierung der starken Authentifizierung, Sicherheit der von ihm angebundenen Systeme und Auswahl der von ihm importierten Daten.


Artikel 7 — Unterauftragsverarbeiter

7.1. Allgemeine Genehmigung. Der Kunde erteilt Upsellr die allgemeine Genehmigung, zur Erbringung der Dienste Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die Kategorien der Unterauftragsverarbeiter und ihre Standorte sind in Anlage 3 aufgeführt.

7.2. Liste. Upsellr führt eine aktuelle namentliche Liste seiner Unterauftragsverarbeiter, in der für jeden die erbrachte Leistung und der Ort der Verarbeitung angegeben sind. Diese Liste entwickelt sich mit den Diensten weiter; sie wird dem Kunden auf einfache Anfrage an dpoupsellr.io übermittelt.

7.3. Vorherige Information. Upsellr informiert den Kunden per E-Mail an den Inhaber des Kontos oder per Benachrichtigung in der Plattform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens fünfzehn (15) Tage, bevor dieser Personenbezogene Kundendaten verarbeitet. In dringenden Fällen im Zusammenhang mit der Sicherheit oder der Kontinuität der Dienste kann diese Frist verkürzt werden; Upsellr informiert den Kunden dann so bald wie möglich.

7.4. Widerspruch. Der Kunde kann der Änderung aus einem angemessenen, mit dem Datenschutz zusammenhängenden Grund innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Information per begründeter E-Mail an dpoupsellr.io widersprechen. Die Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben um eine Lösung. Kommt vor dem Tätigwerden des Unterauftragsverarbeiters keine Lösung zustande, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, sein Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen und, sofern er über ein im Voraus bezahltes Jahresabonnement verfügt, die Erstattung des auf den verbleibenden Zeitraum entfallenden Abonnementpreises zu erhalten.

7.5. Weitergegebene Pflichten. Upsellr erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich Datenschutzpflichten auf, die ein dem dieses AVV gleichwertiges Schutzniveau bieten, und überprüft die von ihm gebotenen Garantien. Upsellr haftet gegenüber dem Kunden in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten seiner Unterauftragsverarbeiter.

7.6. Anbieter von KI-Modellen. Upsellr greift über das Gateway Vercel AI Gateway auf Modelle der künstlichen Intelligenz zu. Upsellr konfiguriert seine Zugänge entsprechend den von diesen Anbietern angebotenen Optionen so, dass die Nutzung der übermittelten Daten für das Training ihrer Modelle ausgeschlossen ist.


Artikel 8 — Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

8.1. Upsellr übermittelt Personenbezogene Kundendaten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur unter Einhaltung von Kapitel V DSGVO und stützt sich dabei je nach Fall auf:

  • einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, einschließlich des Datenschutzrahmens EU–USA (Data Privacy Framework) für zertifizierte Empfänger;
  • die SCC, erforderlichenfalls ergänzt durch zusätzliche Maßnahmen;
  • jede andere in der DSGVO vorgesehene geeignete Garantie.

8.2. Upsellr führt, soweit erforderlich, eine Bewertung der Übermittlungen durch und hält sie für den Kunden bereit, vorbehaltlich der Vertraulichkeit der Informationen über seine Dienstleister.

8.3. Wird der verwendete Übermittlungsmechanismus für ungültig erklärt oder findet er keine Anwendung mehr, setzt Upsellr unverzüglich einen alternativen Mechanismus ein oder setzt, falls dies nicht möglich ist, die betreffende Übermittlung aus.

8.4. Außerhalb des EWR ansässige Kunden. Ist der Kunde außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig und stellt die Rückgabe der Personenbezogenen Kundendaten durch Upsellr eine der DSGVO unterliegende Übermittlung dar, so gilt Modul 4 (Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen) der SCC als zwischen den Parteien abgeschlossen; es wird durch Verweis in diesen AVV einbezogen. Für die Zwecke der SCC findet Klausel 7 (Kopplungsklausel) keine Anwendung, und das anwendbare Recht sowie der Gerichtsstand sind die Frankreichs.

8.5. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den anwendbaren SCC haben die SCC Vorrang.


Artikel 9 — Unterstützung des Kunden

9.1. Rechte der betroffenen Personen. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt Upsellr den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen. Die Plattform ermöglicht es dem Kunden, die Kundendaten einzusehen, zu berichtigen, zu exportieren und zu löschen. Erhält Upsellr unmittelbar einen Antrag in Bezug auf Personenbezogene Kundendaten, leitet es ihn unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet ihn nicht selbst, es sei denn, der Kunde weist dies an.

9.2. Folgenabschätzungen. Upsellr stellt dem Kunden auf Anfrage und in angemessenem Umfang die ihm vorliegenden Informationen zur Verfügung, um ihn bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder bei der Konsultation der Aufsichtsbehörde zu unterstützen.

9.3. Die in diesem Artikel vorgesehene Unterstützung wird kostenlos erbracht, sofern sie standardmäßig und angemessen ist. Für eine Unterstützung besonderen Umfangs kann ein vorheriger Kostenvoranschlag erstellt werden.


Artikel 10 — Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

10.1. Upsellr meldet dem Kunden jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden, nachdem ihm diese bekannt geworden ist, per E-Mail an den Inhaber des Kontos und gegebenenfalls an den vom Kunden benannten Ansprechpartner.

10.2. Die Meldung beschreibt, soweit diese Informationen verfügbar sind: die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze; die Anlaufstelle für weitere Informationen; die wahrscheinlichen Folgen; die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und zur Abmilderung ihrer Auswirkungen. Informationen, die nicht sofort verfügbar sind, werden so bald wie möglich übermittelt.

10.3. Upsellr ergreift unverzüglich angemessene Maßnahmen, um die Verletzung einzudämmen und ihre Folgen zu begrenzen, und arbeitet mit dem Kunden zusammen, damit dieser seinen Meldepflichten nachkommen kann.

10.4. Die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stellt kein Anerkenntnis einer Haftung durch Upsellr dar.


Artikel 11 — Audits

11.1. Upsellr stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV erforderlich sind, insbesondere eine aktuelle Beschreibung seiner Sicherheitsmaßnahmen und, soweit vorhanden, die Zertifizierungs- oder Auditberichte seiner wichtigsten Unterauftragsverarbeiter.

11.2. Reichen diese Informationen vernünftigerweise nicht aus, um die Konformität nachzuweisen, oder verlangt eine Aufsichtsbehörde dies, kann der Kunde ein Audit durchführen lassen, höchstens einmal pro Zeitraum von zwölf (12) Monaten, außer im Fall einer nachgewiesenen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Das Audit:

  • wird mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich unter Angabe seines Umfangs angekündigt;
  • wird vom Kunden oder von einem unabhängigen, zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchgeführt, der kein Wettbewerber von Upsellr ist;
  • findet während der Geschäftszeiten statt, ohne die Dienste zu beeinträchtigen und ohne Zugang zu den Daten anderer Kunden oder zu Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis von Upsellr oder seinen Dienstleistern fallen;
  • erfolgt auf Kosten des Kunden, der auch die von den Teams von Upsellr aufgewendete Zeit zum jeweils geltenden Tarif trägt, es sei denn, das Audit deckt einen wesentlichen Verstoß von Upsellr auf.

11.3. Der Auditbericht wird Upsellr übermittelt und als Vertrauliche Information behandelt.


Artikel 12 — Anfragen von Behörden

12.1. Erhält Upsellr von einer Behörde ein Ersuchen um Zugang zu Personenbezogenen Kundendaten, so:

  • informiert Upsellr den Kunden unverzüglich, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist;
  • prüft es die Rechtmäßigkeit des Ersuchens und kann es anfechten, wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass es rechtswidrig oder mit dem Unionsrecht unvereinbar ist;
  • übermittelt es nur die Daten, die zur Beantwortung unbedingt erforderlich sind.

12.2. Diese Verpflichtungen gelten gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2023/2854 auch für die in der Europäischen Union gespeicherten nicht personenbezogenen Daten des Kunden.


Artikel 13 — Beendigung der Dienste

Bei Beendigung des Vertrags ermöglicht Upsellr dem Kunden, seine Kundendaten abzurufen, und löscht anschließend die Personenbezogenen Kundendaten unter den Voraussetzungen und innerhalb der Fristen, die in Artikel 28 der Bedingungen vorgesehen sind, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Upsellr bestätigt die Löschung auf Anfrage schriftlich.


Artikel 14 — Besondere Bestimmungen für die US-Bundesstaatlichen Datenschutzgesetze

Unterliegt die Verarbeitung der Personenbezogenen Kundendaten dem CCPA oder einem anderen US-Bundesstaatlichen Datenschutzgesetz, handelt Upsellr als „service provider“, „contractor“ oder „processor“ und:

  1. verarbeitet diese Daten ausschließlich für die in Anlage 1 beschriebenen begrenzten und festgelegten geschäftlichen Zwecke, die die „business purposes“ darstellen, für die sie ihm offengelegt werden;
  2. verkauft diese Daten nicht und gibt sie nicht weiter im Sinne dieser Gesetze, auch nicht zu Zwecken kontextübergreifender verhaltensbasierter Werbung;
  3. bewahrt diese Daten außerhalb der unmittelbaren Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder zu anderen als den im Vertrag vorgesehenen Zwecken weder auf, noch nutzt oder offenbart es sie, außer soweit diese Gesetze dies zulassen;
  4. verknüpft diese Daten nicht mit personenbezogenen Daten, die es aus anderen Quellen erhalten oder für eigene Rechnung erhoben hat, außer soweit diese Gesetze dies zulassen;
  5. erfüllt die anwendbaren Pflichten aus diesen Gesetzen und gewährt diesen Daten dasselbe Schutzniveau, das diese Gesetze vorschreiben;
  6. informiert den Kunden, wenn es der Auffassung ist, seinen Pflichten aus diesen Gesetzen nicht mehr nachkommen zu können;
  7. ermöglicht es dem Kunden, angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten im Einklang mit diesen Gesetzen verwendet werden, und um jede unbefugte Nutzung zu unterbinden und zu beheben;
  8. erlegt seinen Unterauftragsverarbeitern gleichwertige schriftliche Pflichten auf;
  9. unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen von Verbrauchern und, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht, bei der Durchführung seiner Risikobewertungen;
  10. unterliegt einer Vertraulichkeitspflicht in Bezug auf diese Daten.

Upsellr versichert, die Beschränkungen dieses Artikels zu verstehen und einzuhalten.


Artikel 15 — Haftung

Die Haftung von Upsellr aus diesem AVV unterliegt den in Artikel 31 der Bedingungen vorgesehenen Beschränkungen, außer in Fällen, in denen das anwendbare Recht eine solche Beschränkung verbietet. Jede Partei bleibt gegenüber den betroffenen Personen nach Maßgabe von Artikel 82 DSGVO haftbar.


Artikel 16 — Laufzeit und Rangfolge

16.1. Dieser AVV gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus so lange, wie Upsellr Personenbezogene Kundendaten verarbeitet.

16.2. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und einem anderen Vertragsdokument in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten hat dieser AVV Vorrang, vorbehaltlich Artikel 8.5.

16.3. Dieser AVV unterliegt französischem Recht. Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihm fallen in die Zuständigkeit des in Artikel 39 der Bedingungen bestimmten Gerichts.


Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitungen

Element Beschreibung
Gegenstand Bereitstellung der SaaS-Plattform Upsellr für die Verwaltung, Anreicherung, Generierung und Verbreitung von Produktdaten.
Art der Vorgänge Hosting, Speicherung, Import, Strukturierung, Abgleich, Anreicherung, Analyse, Generierung von Inhalten, Bildverarbeitung, Übersetzung, Export, Veröffentlichung in Drittsystemen, Support und Wartung.
Zwecke Erbringung der vom Kunden bestellten Dienste und Ausführung seiner Weisungen; Gewährleistung von Support, Sicherheit und Kontinuität der Dienste.
Kategorien betroffener Personen Nutzer des Kunden, für die Inhalte, die sie im Konto erstellen (Nachrichten, Anweisungen, Freigaben); in den Daten des Kunden genannte natürliche Personen, insbesondere Ansprechpartner bei Lieferanten, Herstellern oder Partnern; in Produktmedien dargestellte Personen (Mannequins, Models); jede andere Person, deren Daten der Kunde zu importieren beschließt.
Kategorien von Daten Identifikationsdaten und geschäftliche Kontaktdaten aus den Dateien und Systemen des Kunden; Inhalte der Unterhaltungen mit den Agenten und Anweisungen; Bilder, die Personen darstellen; Protokolle der im Konto durchgeführten Aktionen.
Sensible Daten Keine. Der Kunde verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien von Daten oder Daten über Straftaten zu importieren.
Häufigkeit Fortlaufend, während der Laufzeit des Vertrags.
Speicherdauer Laufzeit des Vertrags, danach 30 Tage Nur-Lese-Zugriff und Archivierung bis zum 90. Tag, danach Löschung; Löschung der Sicherungskopien innerhalb von 35 Tagen, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

Anlage 2 — Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Diese Anlage beschreibt die zum Datum dieses AVV umgesetzten Maßnahmen. Sie können sich unter den Voraussetzungen von Artikel 6.2 ändern.

Verschlüsselung

  • Verschlüsselung der Datenströme zwischen den Browsern, der Plattform, den Unterauftragsverarbeitern und den angebundenen Systemen (TLS).
  • Verschlüsselung ruhender Daten auf den Hosting-Infrastrukturen.
  • Verschlüsselung der Zugangsdaten und Secrets für die Verbindung mit Drittsystemen.

Datentrennung

  • Logische Trennung der Daten nach Kundenorganisation in den Datenbanken und Suchindizes.
  • Privater Objektspeicher, nach Kunden partitioniert, mit Zugriff über zeitlich begrenzte signierte URLs und Bereinigung abgebrochener Uploads.
  • Verarbeitungscontainer, die ohne direkten Besitz der Infrastrukturschlüssel ausgeführt werden, mit von der Plattform bereitgestellten Berechtigungen.

Zugriffskontrolle

  • Authentifizierung der Nutzer mit verfügbarer Zwei-Faktor-Authentifizierung und Passkeys, Sitzungsverwaltung.
  • Interne Zugriffe beschränkt auf befugte Personen nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe, Administrationskonsole dem Upsellr-Team vorbehalten.
  • Anmeldung im Namen eines Nutzers dem Support, der Sicherheit und der Behebung von Vorfällen vorbehalten.

Integrität und Verfügbarkeit

  • Versionierung der Produktschreibvorgänge, wobei bei jedem Schreibvorgang die vorherige Version erhalten bleibt.
  • Regelmäßige Sicherungen der Produktionsdaten.
  • Prüfung der Authentizität eingehender Webhooks (HMAC-Signatur) und Deduplizierung von Ereignissen.
  • Mechanismen zur Wiederaufnahme unterbrochener Verarbeitungen und zur automatischen Abschaltung bei Anomalien.
  • Ratenbegrenzung und Kontingente zur Verhinderung von Missbrauch.

Überwachung

  • Protokollierung der Vorgänge und Beobachtbarkeit der von den Agenten durchgeführten Verarbeitungen.
  • Warnmeldungen bei ungewöhnlichen Verbrauchsschwankungen.
  • Verfahren zur Behandlung von Vorfällen und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

Organisation

  • Vertraulichkeitsverpflichtungen des Personals und der Dienstleister.
  • Sensibilisierung des Teams für Sicherheit und Datenschutz.
  • Bewertung der Garantien der Unterauftragsverarbeiter vor ihrer Beauftragung.
  • Konfiguration der Zugänge zu KI-Modellen entsprechend den von den Anbietern angebotenen Optionen unter Ausschluss der Nutzung der Daten für das Training ihrer Modelle.
  • Datenminimierung: auf sachliche Produktinformationen ausgerichtete Web-Erhebung, ohne Suche nach personenbezogenen Daten.

Anlage 3 — Kategorien von Unterauftragsverarbeitern

Kategorie Leistung Möglicher Ort der Verarbeitung
Anwendungshosting und Auslieferung Hosting der Webanwendung, Content-Delivery-Netzwerk Europäische Union, Vereinigte Staaten
Cloud-Infrastruktur Datenbanken, Speicherung von Dateien und Medien, Ausführung der Verarbeitungen Europäische Union, Vereinigte Staaten
Suche und Indexierung Suchindizes für den Katalog und die Referenzdatenbestände Europäische Union, Vereinigte Staaten
KI-Gateway — Vercel AI Gateway (Vercel Inc.) Weiterleitung der Anfragen an Modelle der künstlichen Intelligenz Vereinigte Staaten, Europäische Union
Anbieter von KI-Modellen Ausführung von Sprach- und Bildverarbeitungsmodellen, zugänglich über das KI-Gateway Vereinigte Staaten, Europäische Union
Abruf von Webseiten Technischer Zugriff auf von den Agenten aufgerufene öffentliche Seiten Europäische Union, Vereinigte Staaten
Bildverarbeitung Spezialisierte Verarbeitungen, insbesondere Freistellung Vereinigte Staaten, Europäische Union
Zahlung und Rechnungsstellung Zahlungseinzug, Abonnements, Nutzungszähler Europäische Union, Vereinigte Staaten
Kommunikation Versand von Transaktions-E-Mails Europäische Union, Vereinigte Staaten
Support Support- und Ticketverwaltungstools Europäische Union, Vereinigte Staaten

Die namentliche Liste wird gemäß Artikel 7.2 auf Anfrage an dpoupsellr.io übermittelt.


Upsellr SAS — Allgemeine Nutzungs- und Verkaufsbedingungen und ihre Anhänge — Version 2.0

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